Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Stromkonzession
- Die Stromkonzession für die Bereiche Böllenbodenhof und Löhle in Bittenfeld sowie Erbachhof in Neustadt soll neu vergeben werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ortschaftsrat Neustadtals Nächstes03.11.2026
- Beratung im Ortschaftsrat Bittenfeld05.11.2026
- Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport12.11.2026
- Beratung im Gemeinderat19.11.2026
- Bekanntmachung des Vertragsendes und Erfassung der Interessenbekundungennach Beschlussfassung
Vergabeverfahren
Konzessionsverfahren gemäß § 46 EnWG. Das Vertragsende soll gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Interessierte Energieversorgungsunternehmen erhalten mindestens drei Kalendermonate zur Interessenbekundung, das Verfahren ist transparent, diskriminierungsfrei und ergebnisoffen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
2008 wurde geprüft, ob die betroffenen Versorgungsbereiche technisch und wirtschaftlich in das Netz der Stadtwerke Waiblingen integriert werden können.
Der bestehende Vertrag endet nach derzeit zugrunde gelegtem Sachstand am 31.12.2028.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll das Konzessionsverfahren einleiten und das Auslaufen des Vertrags zum 31.12.2028 im Bundesanzeiger bekannt machen.
Noch offen
- Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist soll der Gemeinderat über das Ergebnis der Bekanntmachung und die weiteren geplanten Verfahrensschritte informiert werden.
- Die spätere Vergabe der Stromkonzession steht noch aus.
Ort der Leistung
Waiblingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Waiblingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.