Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W)
- Vier TSF-W sind für die Abteilungswehren Glashofen, Gerolzahn, Reinhardsachsen und Hornbach vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Der Gemeinderat wurde über die Beschaffung und die Förderung informiert (erledigt)19.10.2026
- Haushaltsansatz für die TSF-Wals Nächstes2027
- Finanzplanansatz für die TSF-W2028
- Finanzplanansatz für die TSF-W2029
- Finanzplanansatz für die TSF-W2030
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Verwaltung hat den Gemeinderat am 19.10.2026 über die Beschaffung informiert. Der Landkreis fördert die Maßnahme mit 130.000 €, das Land mit 430.000 €.
Die Stadt will außerdem einen Zuschussantrag über den Gemeindeausgleichstock stellen. Einen Beschluss zur Beschaffung nennt der Bericht nicht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Mittel für die Beschaffung von TSF-W für Glashofen, Gerolzahn, Reinhardsachsen und Hornbach sind im Haushalt 2027 und in der Finanzplanung 2028 bis 2030 angesetzt.
Noch offen
- Ob und wann die Fahrzeuge bestellt werden, geht aus dem Bericht nicht hervor.
- Der Zuschussantrag beim Gemeindeausgleichstock ist noch zu stellen.
Ort der Leistung
Walldürn, Baden-Württemberg
Markiert ist Walldürn, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Haushalt 2027 | 600.000 € |
|---|---|
| Finanzplanung 2028 | 1.400.000 € |
| Finanzplanung 2029 | 421.200 € |
| Finanzplanung 2030 | 561.600 € |
- Förderung
- Landkreis 130.000 € und Land 430.000 €, Zuschussantrag beim Gemeindeausgleichstock geplant
- Finanzierung
- Der Landkreis gibt 130.000 € und das Land 430.000 € Förderung. Ein Zuschussantrag beim Gemeindeausgleichstock soll folgen. Den Eigenanteil nennt der Bericht nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.