Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wasserleitungsanschluss
- Für das Vereinsheim soll ein neuer Wasserleitungsanschluss hergestellt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung durch den Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
- Frühestmögliche Auszahlung der Zuwendungals Nächstes2027
Vergabeverfahren
Sonderförderung nach § 3 Ziffer 5 der Vereinsförderrichtlinien, dem Dokument zufolge liegt ein Angebot zur Herstellung des Anschlusses als Anlage vor.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der FC Neuweiler hat einen Antrag auf Sonderförderung nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde gestellt. Größere Sondervorhaben ab 5.000 Euro können auf Antrag gefördert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem FC Neuweiler soll für die Herstellung eines neuen Wasserleitungsanschlusses für das Vereinsheim eine Sonderzuwendung von 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 €, gewährt und der Betrag im Haushalt 2027 eingeplant werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis
- Förderfähige Kosten
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sonderzuwendung15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 € | 30.000 € |
|---|
- Förderung
- Sonderzuwendung: 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 €
- Finanzierung
- Der Betrag soll im Haushalt 2027 eingeplant werden, Auszahlung frühestens 2027.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.