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Zur EntscheidungGemeinde Neuweiler · Bau & Handwerk · Vorlage vom

Wasserleitungsanschluss am Vereinsheim in Neuweiler

Der FC Neuweiler beantragt eine Sonderförderung für einen neuen Wasserleitungsanschluss am Vereinsheim. Der Gemeinderat sollte am 20.10.2026 über eine Zuwendung von 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 €, entscheiden, ein Ergebnis ist nicht dokumentiert.

Nächster Schritt

Beschlussergebnis offen, Auszahlung frühestens 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wasserleitungsanschluss
Für das Vereinsheim soll ein neuer Wasserleitungsanschluss hergestellt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung durch den Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
  2. Frühestmögliche Auszahlung der Zuwendungals Nächstes2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Sonderförderung nach § 3 Ziffer 5 der Vereinsförderrichtlinien, dem Dokument zufolge liegt ein Angebot zur Herstellung des Anschlusses als Anlage vor.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der FC Neuweiler hat einen Antrag auf Sonderförderung nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde gestellt. Größere Sondervorhaben ab 5.000 Euro können auf Antrag gefördert werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem FC Neuweiler soll für die Herstellung eines neuen Wasserleitungsanschlusses für das Vereinsheim eine Sonderzuwendung von 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 €, gewährt und der Betrag im Haushalt 2027 eingeplant werden.

Noch offen

  • Beschlussergebnis
  • Förderfähige Kosten

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Sonderzuwendung15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 €30.000 €
Förderung
Sonderzuwendung: 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 €
Finanzierung
Der Betrag soll im Haushalt 2027 eingeplant werden, Auszahlung frühestens 2027.

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