Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ersatzneubau der Fußgängerbrücke
- Leichte Stahl-Fachwerkkonstruktion mit GFK-Belag, 2,00 m breit, am bisherigen Standort. Bestehende Widerlager bleiben weitgehend erhalten.
- Abbruch des Überbaus
- Rückbau des bestehenden Überbaus. Die Bauzeit einschließlich Abbruch beträgt etwa acht Wochen, die Zuwegung zum Spielplatz ist dann gesperrt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Technischer Ausschuss stimmt dem Entwurf der Vorplanung einstimmig zu (erledigt)06.10.2026
- Entwurfsplanung, Kostenberechnung und Förderantrag nach LGVFGals Nächstesdanach
- Bau des Ersatzneubaus, etwa acht Wochendanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Fußgängerbrücke über den Buchenbach am Spielplatz Hungerberg wurde 1984 errichtet. Die Holzkonstruktion hat Verfaulungen und Vermoderungen. Die Bauwerksprüfung 2024 ergab, dass sich der Zustand weiter verschlechtert hat, und empfahl den Ersatzbau.
Die Brücke soll am gleichen Standort neu gebaut werden, die Breite von 2,00 m bleibt erhalten. Die vorhandenen Stahlbetonwiderlager werden weitgehend weiterverwendet. Der neue Überbau soll vorgefertigt und mit einem Mobilkran eingehoben werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Technische Ausschuss stimmt dem vorgestellten Entwurf für den Ersatzneubau zu. Die Verwaltung soll die Entwurfsplanung erstellen lassen und einen Förderantrag nach LGVFG stellen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Eine detaillierte Kostenberechnung liegt noch nicht vor und wird in der Entwurfsplanung erstellt.
Ort der Leistung
Winnenden, Baden-Württemberg
Markiert ist Winnenden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ersatzneubau der Fußgängerbrücke, Gesamtkostenbrutto, ca., einschließlich Baunebenkosten | 133.280 € |
|---|---|
| Vorbereitende Maßnahmen und Rückbau, Kostengruppe 200brutto, ca. | 18.624 € |
| Bauwerk und Überbau, Kostengruppe 300brutto, ca. | 88.000 € |
| Baunebenkosten mit 25 %, Kostengruppe 700brutto, ca. | 26.656 € |
- Förderung
- Förderantrag nach LGVFG geplant
- Finanzierung
- Im Haushalt steht ein Ansatz von 160.000 €. Die Maßnahme ist nach LGVFG förderfähig, ein Förderantrag soll parallel gestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.