TendiGo
Im GesprächStadt Augsburg · Beschluss BSV/26/62057 · Stadtrat, Sitzung am

Augsburg: Schulbauten im Investorenmodell, Unterlagen für europaweites Vergabeverfahren in Arbeit

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob Schulbauten künftig im Investorenmodell entstehen können. Für ein europaweites Vergabeverfahren sollen Vergabe- und Vertragsunterlagen ausgearbeitet werden. Dazu kommen ein Verfahren zur Markterkundung und Förderrichtlinien. Jede Schule braucht einen eigenen Projektbeschluss.

Worum es geht

Der Augsburger Stadtrat hat am 30.04.2026 einen Grundsatzbeschluss zu Investorenmodellen im Schulbau gefasst. Die Verwaltung soll ergebnisoffen prüfen, ob ein Investorenmodell für Schulbauvorhaben in Frage kommt und gegenüber einer konventionellen städtischen Baumaßnahme vorteilhaft ist.

Parallel lässt die Verwaltung die Unterlagen für ein europaweites Vergabeverfahren ausarbeiten. Für den Investitionskostenzuschuss gilt bis auf Weiteres ein Verhältnis von 75 % öffentlicher Förderung zu 25 % Eigenanteil des Investors an den förderfähigen Kosten.

Was ausgeschrieben werden soll

Schulbauten im Investorenmodell
Welche Schulen so gebaut werden, steht noch nicht fest. Für jede Maßnahme ist ein selbständiger Projektbeschluss nötig.
Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die Verwaltung soll die Unterlagen für ein europaweites Vergabeverfahren ausarbeiten lassen und den Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Markterkundung
Ein Interessens- und Markterkundungsverfahren soll entwickelt werden und künftig bei Investorenmodellen zur Anwendung kommen.

Verfahren und Zeitplan

Vorgesehen ist ein europaweites Vergabeverfahren. Daneben wird ein Interessens- und Markterkundungsverfahren entwickelt.

  1. 30.04.2026Stadtrat fasst den Grundsatzbeschlusserledigt
  2. danachPrüfung des Investorenmodells, Ausarbeitung von Vergabeunterlagen und Förderrichtlinienals Nächstes
  3. späterEigener Projektbeschluss für jede Schulbaumaßnahme

Kosten und Finanzierung

Investitionskostenzuschuss mit bis auf Weiteres 75 % öffentlicher Förderung (staatliche und kommunale Anteile) und 25 % Eigenanteil des Investors an den förderfähigen Kosten. Förderrichtlinien und ein Finanzierungssystem sind noch zu erarbeiten.

Stand der Entscheidung

Die Verwaltung prüft ergebnisoffen das Investorenmodell für Schulbauten und lässt Vergabe- und Vertragsunterlagen für ein europaweites Verfahren ausarbeiten. Förderrichtlinien und ein Finanzierungssystem sind zu erarbeiten. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Ob das Investorenmodell zum Einsatz kommt, ist offen. Die Prüfung ist ergebnisoffen.
  • Genehmigungen nach Art. 72 GO sind noch einzuholen.

Aus dem Dokument

„Die Verwaltung wird zudem beauftragt, für ein (europaweites) Vergabeverfahren für Schulbauten im Investorenmodell die erforderlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen ausarbeiten zu lassen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.“

„Für eine jede Schulbaumaßnahme im geförderten Investorenmodell ist ein selbständiger Projektbeschluss von den zuständigen Gremien notwendig.“

Investorenmodelle im Bildungsbau - Schulbauten (Grundsatzbeschluss) hier: Investitionskostenförderung und Vergabeverfahren
Beschluss BSV/26/62057 · Stadtrat · Sitzung am 30.04.2026

Jetzt in TendiGo analysieren

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen in Bayern?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit