Worum es geht
Der Augsburger Stadtrat hat am 30.04.2026 einen Grundsatzbeschluss zu Investorenmodellen im Schulbau gefasst. Die Verwaltung soll ergebnisoffen prüfen, ob ein Investorenmodell für Schulbauvorhaben in Frage kommt und gegenüber einer konventionellen städtischen Baumaßnahme vorteilhaft ist.
Parallel lässt die Verwaltung die Unterlagen für ein europaweites Vergabeverfahren ausarbeiten. Für den Investitionskostenzuschuss gilt bis auf Weiteres ein Verhältnis von 75 % öffentlicher Förderung zu 25 % Eigenanteil des Investors an den förderfähigen Kosten.
Was ausgeschrieben werden soll
- Schulbauten im Investorenmodell
- Welche Schulen so gebaut werden, steht noch nicht fest. Für jede Maßnahme ist ein selbständiger Projektbeschluss nötig.
- Vergabe- und Vertragsunterlagen
- Die Verwaltung soll die Unterlagen für ein europaweites Vergabeverfahren ausarbeiten lassen und den Gremien zur Entscheidung vorlegen.
- Markterkundung
- Ein Interessens- und Markterkundungsverfahren soll entwickelt werden und künftig bei Investorenmodellen zur Anwendung kommen.
Verfahren und Zeitplan
Vorgesehen ist ein europaweites Vergabeverfahren. Daneben wird ein Interessens- und Markterkundungsverfahren entwickelt.
- 30.04.2026Stadtrat fasst den Grundsatzbeschlusserledigt
- danachPrüfung des Investorenmodells, Ausarbeitung von Vergabeunterlagen und Förderrichtlinienals Nächstes
- späterEigener Projektbeschluss für jede Schulbaumaßnahme
Kosten und Finanzierung
Investitionskostenzuschuss mit bis auf Weiteres 75 % öffentlicher Förderung (staatliche und kommunale Anteile) und 25 % Eigenanteil des Investors an den förderfähigen Kosten. Förderrichtlinien und ein Finanzierungssystem sind noch zu erarbeiten.
Stand der Entscheidung
Die Verwaltung prüft ergebnisoffen das Investorenmodell für Schulbauten und lässt Vergabe- und Vertragsunterlagen für ein europaweites Verfahren ausarbeiten. Förderrichtlinien und ein Finanzierungssystem sind zu erarbeiten. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Ob das Investorenmodell zum Einsatz kommt, ist offen. Die Prüfung ist ergebnisoffen.
- Genehmigungen nach Art. 72 GO sind noch einzuholen.
Aus dem Dokument
„Die Verwaltung wird zudem beauftragt, für ein (europaweites) Vergabeverfahren für Schulbauten im Investorenmodell die erforderlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen ausarbeiten zu lassen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.“
„Für eine jede Schulbaumaßnahme im geförderten Investorenmodell ist ein selbständiger Projektbeschluss von den zuständigen Gremien notwendig.“
Investorenmodelle im Bildungsbau - Schulbauten (Grundsatzbeschluss) hier: Investitionskostenförderung und Vergabeverfahren
Beschluss BSV/26/62057 · Stadtrat · Sitzung am 30.04.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.