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Im GesprächGemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Beschlussvorlage 2026/227 · Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss, Sitzung am

Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Ersatz für die geleaste Kehrmaschine des Bauhofs, fünf Varianten zur Wahl

Der Leasingvertrag für die Kehrmaschine des Bauhofs endet im Sommer 2027 und lässt sich beim bisherigen Anbieter nicht fortsetzen. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss soll am 08.10.2026 zwischen fünf Varianten wählen. Dazu gehören der Kauf der bisherigen Maschine, das Leasing einer neuen Maschine und die Vergabe an einen Dienstleister.

Worum es geht

Der Bauhof nutzt seit 2022 eine geleaste Kehrmaschine für die Straßen- und Flächenreinigung. Die Leasingrate beträgt 1.775,94 € brutto im Monat. Der Vertrag endet im Sommer 2027. Eine Fortsetzung ist beim bisherigen Anbieter laut Vorlage nicht möglich. Die Maschine läuft ca. 450 Betriebsstunden im Jahr.

Die Gemeinde kann die Maschine nach Vertragsende für ca. 52.000 € netto übernehmen. Die Vorlage nennt das eine Übergangslösung, weil nach rund drei Jahren größere Reparaturen anstehen. Derzeit ist die Maschine nicht einsatzbereit. Die Reparaturkosten waren beim Versand der Sitzungsunterlagen noch nicht abschließend beziffert.

Für eine neue Dieselmaschine hat die Gemeinde schon Angebote eingeholt. Eine gemeinsame Anschaffung mit anderen Kommunen hält die Verwaltung nicht für sinnvoll, weil der Reinigungsbedarf etwa nach dem Winterdienst oder bei der Laubaufnahme überall gleichzeitig anfällt. Auf dem Gebrauchtmarkt sind laut Vorlage derzeit keine vergleichbaren Kehrmaschinen verfügbar.

Was ausgeschrieben werden soll

Kauf der bisherigen Kehrmaschine
Variante a der Vorlage. Übernahme nach Leasingende für ca. 52.000 € netto oder 61.880 € brutto. Der Kauf vermeidet laut Vorlage eine hohe Neuinvestition.
Leasing einer neuen Kehrmaschine mit Dieselantrieb
Variante b. Der Preis einer neuen Maschine liegt bei 136.600 € netto, das Leasing bei ca. 1.900 € brutto im Monat. Die Ausstattung ist laut Vorlage mit der bisherigen Maschine vergleichbar. Die hat einen Kehrgutbehälter von 2,0 m³ und eine Kehrbreite von 2.100 mm, mit drittem Besen 2.700 mm. Die Vorlage nennt eine kurze Lieferzeit.
Leasing einer neuen Kehrmaschine mit Elektroantrieb
Variante c. Der Preis liegt bei 266.700 € netto, das Leasing bei ca. 3.650 € brutto im Monat. Die Maschine hat eine Batterie mit 80 kWh. Die Ladeinfrastruktur müsste erweitert werden, derzeit gibt es eine Wallbox für drei Fahrzeuge. Die Vorlage rechnet mit längerer Lieferzeit.
Straßenreinigung durch einen externen Dienstleister
Variante d. Die Vorlage rechnet mit ca. 117 € netto je Betriebsstunde. Bei 450 Betriebsstunden im Jahr sind das 52.650 € netto oder 62.653,50 € brutto.
Miete einer Kehrmaschine ohne Fahrer
Variante e, Anmietung für 75 Arbeitstage pro Jahr. Die Miete liegt bei ca. 850 € netto am Tag, 1.700 € netto in der Woche oder 3.700 € netto im Monat.

Verfahren und Zeitplan

Die Vorlage nennt als Rechtsgrundlage die Geschäftsordnung und die UVgO. Die Verwaltung soll die gewählte Variante nach den haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben umsetzen. Eine Verfahrensart ist nicht genannt.

  1. seit 2022Bauhof nutzt die geleaste Kehrmaschineerledigt
  2. 08.10.2026Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss soll eine der fünf Varianten auswählenals Nächstes
  3. danachVerwaltung setzt die gewählte Variante um
  4. 2027Mittel sollen im Haushaltsplan 2027 bereitstehen
  5. Sommer 2027Leasingvertrag der bisherigen Kehrmaschine endet

Kosten und Finanzierung

Kosten laut Dokument
Kauf der bisherigen Kehrmaschineca., brutto, 52.000 € netto61.880 €
Neue Kehrmaschine mit Dieselantrieb, Preisbrutto, 136.600 € netto, Leasing ca. 1.900 € brutto im Monat162.554 €
Neue Kehrmaschine mit Elektroantrieb, Preisbrutto, 266.700 € netto, Leasing ca. 3.650 € brutto im Monat317.373 €
Externer Dienstleisternetto je Jahr bei 450 Betriebsstunden, 62.653,50 € brutto52.650 €
Mietfahrzeug ohne Fahrer, Tagespreisca., netto je Tag, 1.700 € netto je Woche, 3.700 € netto je Monat850 €

Die Mittel sollen im Haushaltsplan 2027 und, soweit erforderlich, in den Finanzplanungsjahren bereitgestellt werden.

Stand der Entscheidung

Der Ausschuss soll eine von fünf Varianten auswählen. Zur Wahl stehen der Kauf der bisherigen Maschine, das Leasing einer neuen Diesel- oder Elektromaschine, die Vergabe der Kehrleistungen an einen Dienstleister und die Anmietung für 75 Arbeitstage pro Jahr. Die Verwaltung soll die gewählte Variante umsetzen.

Noch offen

  • Welche der fünf Varianten umgesetzt wird, ist bis zur Sitzung am 08.10.2026 offen. Der Beschlussvorschlag lässt die Wahl offen.
  • Die Reparaturkosten der bisherigen Maschine sind noch nicht abschließend beziffert. Die Verwaltung will die Zahlen nachreichen.
  • Die Vorlage nennt keine Verfahrensart und keinen Termin für eine Ausschreibung.

Aus dem Dokument

„Der Leasingvertrag endet im Sommer 2027. Das Fahrzeug kann anschließend für ca. 52.000,00 € netto beziehungsweise 61.880,00 € brutto übernommen werden.“

„Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Ausschuss ausgewählte Variante unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben umzusetzen.“

Gemeindlicher Bauhof; Beschaffung von Kommunalfahrzeugen: Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Beschlussvorlage 2026/227 · Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss · Sitzung am 08.10.2026

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