Worum es geht
Für den Sickergrund hat die Stadt einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durchgeführt und das Büro des ersten Preisträgers stufenweise mit den Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt. Die Ausführungsplanung ist samt Kostenberechnung weitgehend abgeschlossen. Den Maßnahmenbeschluss hat der Stadtrat am 23.04.2026 mehrheitlich gefasst.
Die Leistungen aus dem Sportförderprogramm müssen bis Ende 2027 verbaut und abgerechnet sein. Deshalb soll noch 2026 ausgeschrieben werden. Ziel ist, 2027 ca. 2,0 Mio. € zu verbauen. Die Bauleistungen sollen Anfang 2027 beginnen und 2029 abgeschlossen sein.
Die Kostenobergrenze aus der Wettbewerbsauslobung von 5,685 Mio. € wird laut Vorlage eingehalten. Dafür wurde die erste Planung gekürzt. Fitnessgeräte und Kletterwand entfallen vorerst, das Brückenvolumen sinkt von 450.000 auf 350.000 € netto.
Was ausgeschrieben werden soll
- Erster Bauabschnitt
- Sport- und Spielanlagen und die damit verbundenen Tiefbauarbeiten, Auftragswert ca. 2,0 Mio. €, Umsetzung bis Ende 2027. Der Bauabschnitt 1 umfasst 16.910 m², der Bauabschnitt 2 umfasst 56.250 m².
- Sportloop
- Rund 1,6 km langer Rundweg in Asphaltbauweise mit Markierungen, barrierefrei. Er verbindet alle Bereiche des Parks.
- Sportwald
- Basketballplatz, Beachvolleyballplatz und Calisthenics-Anlage in einer dichten Pflanzung aus Initialwald und Großgehölzen.
- Spielplatz
- Bewegungsorientierte Angebote für verschiedene Altersgruppen, hoher Kletterturm mit Aussichtsfunktion, Picknickplatz und Schachtisch.
- Stellplätze und Verkehrsübungsplatz
- Neue Stellplatzanlage an der Sickerhalle, möglichst unversiegelt. Für Straßen- und Parkplatzbeleuchtung samt Aufwertung des Verkehrsübungsplatzes sind ca. 145.000 € zusätzlich angesetzt.
- Bachlauf und Brücke
- Die Brücke über den Sickerbach wird erweitert. Das Bachbett wird aufgeweitet und bekommt Trittsteine und Sitzstufen.
- Vegetation
- Artenreiche Ansaaten, Feuchtwiesen, kleinere Bruchwaldstrukturen und umfangreiche Neupflanzungen.
Verfahren und Zeitplan
Der Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, die Ausschreibungen zu veranlassen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht. Mit dem Fördergeber ist abgestimmt, dass die beiden Förderbereiche nicht mehr strikt getrennt werden müssen.
- 23.04.2026Maßnahmenbeschluss des Stadtratserledigt
- 30.07.2026Stadtrat entscheidet über Verpflichtungsermächtigung und Ausschreibungenerledigt
- noch 2026Ausschreibung der Bauleistungen im ersten Bauabschnittals Nächstes
- Anfang 2027Baubeginn
- Ende 2027Leistungen aus dem Sportförderprogramm verbaut und abgerechnet
- 2029Abschluss der Bauleistungen
Kosten und Finanzierung
| Auftragswert erster Bauabschnittca. | 2.000.000 € |
|---|---|
| Kostenobergrenze Gesamtmaßnahmeohne Baupreisindexsteigerung seit 2025 | 5.685.000 € |
| Beleuchtung und Verkehrsübungsplatzca., zusätzlich | 145.000 € |
| Umsetzung 2027 laut Haushalt | 1.000.000 € |
| Umsetzung 2028/2029 laut Haushalt | 3.820.000 € |
| Eigenanteil der Stadtbrutto | 990.000 € |
Investitionspakt Sportstätten mit bis zu 90 % Förderung bei einer Kostenobergrenze von 1,73 Mio. €. Städtebauförderung mit bis zu 80 % bei einem Kostenansatz von 3,935 Mio. €. Eigenanteil der Stadt 990.000 € brutto. Haushaltsstellen 1.5931.9590 (Planung) und 1.5931.9582 (Umsetzung).
Stand der Entscheidung
Der Stadtrat soll eine Verpflichtungsermächtigung von 1,0 Mio. € übertragen und den Oberbürgermeister ermächtigen, die Bauleistungen im ersten Bauabschnitt mit ca. 2,0 Mio. € Auftragswert noch 2026 auszuschreiben.
Noch offen
- Fitnessgeräte, Kletterwand und ein neuer Durchlass könnten bei zusätzlichen Fördermitteln oder sehr günstigen Ausschreibungsergebnissen später nachgerüstet werden.
Aus dem Dokument
„Die Bauleistungen sollen Anfang 2027 beginnen und in 2029 abgeschlossen sein.“
„Die Leistungen über das Sportförderprogramm müssen bis Ende 2027 verbaut und abgerechnet sein.“
Sportpark Sickergrund; hier: Beschlussfassung zu den Verpflichtungsermächtigungen und Ausschreibungen Bauleistungen im ersten Bauabschnitt (Sport- und Spielanlagen und die damit verbundenen Tiefbauarbeiten)
Beschlussvorlage 2026/153 · Stadtrat · Sitzung am 30.07.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.