Worum es geht
Bei einem Stromausfall wäre die Arbeit der Bezirksverwaltung derzeit nicht gesichert, denn das Rathaus Reinickendorf verfügt über keine Ersatzstromversorgung. Server und IT-Systeme könnten bei ungeordneten Abschaltungen Schaden nehmen.
Die Bezirksämter sind Teil des Berliner Krisenmanagements. Das Bezirksamt hält eine autarke Stromversorgung deshalb für zwingend erforderlich. Die Anlage ist ein Posten einer Sammelvorlage über 4.660.000 € aus dem Sondervermögen des Bundes.
Was ausgeschrieben werden soll
- Netzersatzanlage
- Anschaffung und Installation für das Rathaus. Die Anlage stellt die Stromversorgung innerhalb von 15 Sekunden wieder her. PCs, Server und Telekommunikation werden durch USV-Anlagen gesichert.
- Betrieb
- Folgekosten entstehen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung, regelmäßige Prüfungen und Kraftstoffbevorratung.
Verfahren und Zeitplan
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
- 15.07.2026Vorlage des Bezirksamts an den Hauptausschusserledigt
- 02.09.2026Hauptausschuss stimmt zuerledigt
- Haushaltsjahr 2026Gesamtkosten eingeplant, Anschaffung und Installationals Nächstes
Kosten und Finanzierung
| Netzersatzanlage Rathaus Reinickendorf | 583.517 € |
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Kapitel 2980, Titel 88342, Unterkonto 356, Sondervermögen des Bundes. Folgekosten trägt der Bezirk aus künftigen Budgets.
Stand der Entscheidung
Der Hauptausschuss stimmt zu, die Maßnahmen der Sammelvorlage aus dem Sondervermögen des Bundes zu realisieren. Ergebnis: einstimmig.
Aus dem Dokument
„Das Rathaus verfügt derzeit über keine Ersatzstromversorgung.“
„Die Gesamtkosten in Höhe von 583.517 € sind entsprechend der Maßnahmenplanung im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen.“
Investitionen der Bezirke aus dem Kapitel 2980 – Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen des Bundes – Zustimmung zur Aufnahme folgender Maßnahmen, Titel 88342 – Sonstige Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes für den Bezirk Reinickendorf
Beschlussvorlage Rote Nummer 3031 · Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin · Sitzung am 02.09.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.