Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Digitale IT-Ausstattung und IT-Infrastruktur an kommunalen Schulen
- Die Fortschreibung plant und steuert die pädagogisch genutzte digitale IT-Ausstattung und IT-Infrastruktur an kommunalen Schulen in Dresden, einschließlich moderner Endgeräte sowie deren Betrieb, Wartung und Pflege.
- WLAN, Präsentationstechnik, Endgeräte, PC-Kabinette, IT-Support und IT-Sicherheit
- Bis 2030 sollen WLAN-Infrastruktur in Unterrichtsräumen, Präsentationstechnik, mobile Endgeräte, PC-Kabinette, IT-Support und zentrale IT-Sicherheitsinfrastruktur erhalten oder ausgebaut werden. Zum 1. Januar 2025 waren 5.700 WLAN-Access-Points, 3.750 Displays, Projektoren und interaktive Tafeln, 7.770 Notebooks, 15.600 Tablets und 6.850 PCs vorhanden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Investive Bedarfe für schulische IT-Technik vollständig in die Haushaltsplanung eingeordnet, konsumtive Gesamtkosten in die Haushaltsplanung eingeordnet (erledigt)2027/2028
- Investive Bedarfe in die Mehrbedarfsliste aufgenommen (erledigt)2029 bis 2031
- Öffentliche Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehenals Nächstes26.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Medienentwicklungsplan des Amtes für Schulen bildet seit 2004 die Grundlage für Schulträgeraufgaben im Bereich digitaler Bildung. Die frühere Fortschreibung wurde wegen DigitalPakt Schule 1.0 und Änderungen der IT-Prozesse im Schulbereich ausgesetzt.
Nun soll der Plan bis 2030 fortgeschrieben und die Digitalisierung der Schulen in die städtische Digitalentwicklung integriert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans 2030 beschließen und die Digitalisierung der Schulen als integralen Bestandteil in die Gesamtentwicklung der Digitalisierung der Landeshauptstadt Dresden integrieren.
Noch offen
- Die öffentliche Beschlussfassung im Stadtrat ist für den 26.11.2026 vorgesehen.
- Die investiven Bedarfe für 2029 bis 2031 stehen noch auf der Mehrbedarfsliste.
Ort der Leistung
Dresden, Sachsen
Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die investiven Bedarfe für 2027/2028 sind vollständig eingeordnet, die investiven Bedarfe für 2029 bis 2031 stehen auf der Mehrbedarfsliste. Die konsumtiven Gesamtkosten für 2027/2028 wurden in die Haushaltsplanung 2027/2028 eingeordnet. Die Mittelbereitstellung erfolgt durch den Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport im Rahmen seiner Budgetverantwortung.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.