Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau der Tragwerke
- Unterhalb der bestehenden Brückenkonstruktion werden Rahmenbauwerke errichtet.
- Straßentieferlegung
- Absenkung und Neugestaltung des Straßenkörpers der Straße Grugaplatz, damit die erforderlichen Durchfahrtshöhen eingehalten werden.
- Flächenwiederherstellung
- Straße, Stellplätze sowie Geh- und Radwege werden vollständig wiederhergestellt. Leitungs- und Entwässerungsanlagen werden angepasst.
- Versorgungsleitungen
- Durch die Tieferlegung müssen Fernwärme, Gasleitung und Schmutzwasserkanal umverlegt oder angepasst werden. Die Bodenplatte im Feld 4 wird tiefer gegründet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss stand mit der Vorlage auf der Tagesordnung (Empfehlung) (erledigt)07.10.2026
- Ausschuss für Verkehr und Mobilität stand mit der Vorlage auf der Tagesordnung (Empfehlung) (erledigt)08.10.2026
- Beratung im Rat über Bau und Baubeginn (erledigt)14.10.2026
- Ausschreibung der Bauleistungenals Nächstes2026
- Baubeginn, Bauzeit 24 bis 36 Monate einschließlich Straßentieferlegung und Flächenwiederherstellung2027
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Maßnahme. Verfahrensart und Lose nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Straßenüberführung Alfredstraße stammt aus den 1960er Jahren, ihr Bauwerkszustand ist schlecht. Eine statische Nachrechnung hat ergeben, dass eine Ertüchtigung wirtschaftlich nicht möglich ist und das Bauwerk ersetzt werden muss.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat am 14.09.2023 einstimmig die Planung für den Neubau der Betonrahmen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen. Die Mittel für die Planungskosten sind bereits beschlossen und bereitgestellt. Der Baubeschluss für die Rampen zur barrierefreien Anbindung des Grugawegs wird später über eine eigene Vorlage eingeholt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat sollte am 14.10.2026 den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung SÜ Alfredstraße“ mit Gesamtkosten von 9.200.000 EUR beschließen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollten vorher empfehlen.
Noch offen
- Ein Bauablaufplan mit Bauzeiten wird noch mit allen Beteiligten abgestimmt.
- Der Baubeschluss für die Rampen zum Grugaweg folgt später in einer eigenen Vorlage.
- Das Ergebnis der Ratssitzung vom 14.10.2026 liegt in den Unterlagen noch nicht vor.
Ort der Leistung
Essen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Essen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erneuerung der Straßenüberführung gesamt | 9.200.000 € |
|---|---|
| Planungskosten, bereits beschlossen | 700.000 € |
- Förderung
- 100 % aus dem Investitionsförderprogramm „NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036“
- Finanzierung
- Die Maßnahme wird zu 100 % aus dem Investitionsförderprogramm „NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036“ gefördert, der städtische Eigenanteil beträgt 0 €. Die Baukosten fallen von 2027 bis 2030 an und werden zum Haushalt 2027/2028 angemeldet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.