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BeschlossenBehörde für Inneres und Sport · Drucksache 23/5358 · Hamburgische Bürgerschaft, Sitzung am

Digitalfunk im S-Bahnhof Harburg-Rathaus, Objektfunkversorgung soll 2026 ausgeschrieben werden

Einsatzkräfte sollen auch im S-Bahnhof Harburg-Rathaus über den BOS-Digitalfunk erreichbar sein. Die Objektfunkversorgung soll als Gesamtmaßnahme noch im Haushaltsjahr 2026 ausgeschrieben und beauftragt werden. Der Senat beantragt dafür eine Verpflichtungsermächtigung von 249.000 €. Umgesetzt wird 2027 und 2028.

Worum es geht

Seit 2014 wird der bundesweite, abhörsichere Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgebaut. Tunnel und Bahnhöfe der Hamburger U-Bahn haben bereits eine digitale Objektfunkversorgung. Seit 2019 läuft ein Pilotverfahren für das S-Bahn-Netz. Der nächste Bedarfsschwerpunkt liegt in Harburg am S-Bahnhof Harburg-Rathaus.

Was ausgeschrieben werden soll

Objektfunkversorgung
Technische Einrichtung, die Funkempfang und Sendebetrieb für Einsatzkräfte im Inneren von Gebäuden herstellt, die sonst funktechnisch abgeschirmt wären. Vorgesehen für den Bereich des S-Bahnhofs Harburg-Rathaus. Die Leistung soll als Gesamtmaßnahme vergeben werden.

Verfahren und Zeitplan

Ausschreibung als Gesamtmaßnahme im Haushaltsjahr 2026. Eine Verfahrensart nennt die Drucksache nicht.

  1. 15.09.2026Senat beantragt die Verpflichtungsermächtigungerledigt
  2. 2026Ausschreibung und Beauftragung der Gesamtmaßnahmeals Nächstes
  3. 2027Umsetzung, 137.000 € im Haushaltsplan-Entwurf
  4. 2028Umsetzung, 112.000 € im Haushaltsplan-Entwurf

Kosten und Finanzierung

Kosten laut Dokument
Verpflichtungsermächtigung249.000 €
Haushaltsplan-Entwurf 2027137.000 €
Haushaltsplan-Entwurf 2028112.000 €

Sonstige Investitionen im Aufgabenbereich 272 der Behörde für Inneres und Sport. Die Mittel stehen im Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028.

Stand der Entscheidung

Der Senat beantragt eine investive Verpflichtungsermächtigung von 249.000 €, damit die Maßnahme 2026 ausgeschrieben und beauftragt werden kann.

Noch offen

  • Die Bürgerschaft muss der Verpflichtungsermächtigung noch zustimmen.

Aus dem Dokument

„im Haushaltsjahr 2026 ausgeschrieben und beauftragt werden soll, ist die Ausbringung einer investiven Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 249 Tsd. Euro erforderlich“

Haushaltsplan 2025/2026, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2026, Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport, Anpassung von Erlösen und Kosten, Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen, Einrichtung eines Investitionsprogramms und Anpassung des Stellenplans
Drucksache 23/5358 · Hamburgische Bürgerschaft · Sitzung am 15.09.2026

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.

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