Worum es geht
Die Neue Elbbrücke führt die Bundesstraßen 4 und 75 über die Norderelbe. Sie besteht aus drei Teilbauwerken von 1929, 1957 und 1960, ist 305 m lang, zusammen 42,50 m breit und steht unter Denkmalschutz. Wegen der Alterung der Bausubstanz und der gestiegenen Belastung muss das Bauwerk verstärkt werden.
Die Maßnahme befindet sich in der Vorbereitung der Planungsphase. Mit der Drucksache sollen zunächst nur die Planungsmittel bis zur Haushaltsunterlage Bau bereitgestellt werden. Die Finanzierung des Baus wird danach gesondert in die Bürgerschaft eingebracht.
Vor dem Umbau entsteht westlich der Trasse eine rund 600 m lange Behelfsbrücke aus Systembrücken des Bundes. Sie soll im ersten Halbjahr 2028 in Betrieb gehen. Dafür läuft ein EU-weites Verfahren mit stufenweiser Beauftragung, die Planungsleistungen sind bereits beauftragt.
Was ausgeschrieben werden soll
- Planung der Hauptmaßnahme
- Planungsleistungen, fachliche Untersuchungen und Vorbereitung der Genehmigungen bis zur Haushaltsunterlage Bau. Dafür sind 16,72 Mio. € in den Jahren 2026 bis 2028 angesetzt.
- Brückenlängsträger
- Verstärkung durch Blechverstärkungen oder eine nachträglich angeordnete externe Vorspannung.
- Beulsteifen
- Einbau von Beulsteifen in den Brückenlängsträgern.
- Montagestöße
- Ersatz der genieteten Montagestöße der Träger durch Passschraubverbindungen.
Verfahren und Zeitplan
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer plant die Baumaßnahme und setzt sie um. Zum Vergabeverfahren für die Hauptmaßnahme sagt die Drucksache nichts. Die konkrete Ausgestaltung wird noch untersucht.
- 22.09.2026Senat legt der Bürgerschaft die Nachbewilligung vorerledigt
- 2026 bis 2028Planung der Hauptmaßnahme bis zur Haushaltsunterlage Bauals Nächstes
- 1. Halbjahr 2028Inbetriebnahme der Behelfsbrücke
- nach der Haushaltsunterlage BauWeitere Drucksache zur Finanzierung des Baus
- voraussichtlich ab 2029Bautätigkeiten in der Trasse Neue Elbbrücke
Kosten und Finanzierung
| Kostenrahmen Neue Elbbrücke, Planung und Bau | 167.300.000 € |
|---|---|
| Planungsmittel bis zur Haushaltsunterlage Bau2026 bis 2028 | 16.720.000 € |
| BehelfsbrückePlanung, Bau, Instandhaltung, Miete und Rückbau | 134.563.000 € |
Für die Hauptmaßnahme ist eine Finanzierung aus Mitteln des LuKIFG vorgesehen. Die Drucksache richtet die Einzelinvestition „LuKIFG Neue Elbbrücke inkl. Behelfsbrücke“ ein und veranschlagt eine Verpflichtungsermächtigung von 145,283 Mio. €.
Stand der Entscheidung
Der Senat beantragt die Einrichtung der Einzelinvestition und eine Verpflichtungsermächtigung. Damit soll der Landesbetrieb die Planung der Neuen Elbbrücke bis zur Haushaltsunterlage Bau und die Umsetzung der Behelfsbrücke beauftragen können.
Noch offen
- Die konkrete Ausgestaltung der Verstärkung wird noch untersucht.
- Die Finanzierung des Baus folgt erst nach Vorlage der Haushaltsunterlage Bau.
- Die Bürgerschaft muss der Nachbewilligung noch zustimmen.
Aus dem Dokument
„Für die Erstellung der HU-Bau werden 16.720 Tsd. Euro in den Jahren 2026 bis 2028 benötigt“
„betragen gemäß Kostenrahmen aktuell 167.300 Tsd. Euro“
Haushaltsplan 2025/2026, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2026, Einzelplan 7.1 Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Einrichtung der neuen Einzelinvestition „LuKIFG Neue Elbbrücke inkl. Behelfsbrücke“ im Aufgabenbereich 301 „Mobilitätswende Straßen“
Drucksache 23/5440 · Hamburgische Bürgerschaft · Sitzung am 22.09.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.