Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierearme Zugänge und Uferweg
- Vorgesehen sind barrierearme Zugänge und ein barrierefreier Uferweg am Neckarlauer.
- Beleuchtung
- Vorgesehen ist die Installation einer modernen Beleuchtung.
- Aufenthaltsbereiche
- Geplant sind attraktive, konsumfreie Aufenthaltsbereiche, die angesichts zunehmender Hitzeperioden als klimatische Oasen am Neckarufer dienen sollen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stichtag für den eingereichten Förderantrag zum TIP 2027 (erledigt)01.10.2026
- Beratung im Bezirksbeirat Altstadtals Nächstes05.11.2026
- Beratung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss24.11.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschuss02.12.2026
- Beratung und Entscheidung im Gemeinderat15.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat beschloss 2022 die Weiterführung der Planung für den 2. Bauabschnitt bis zur Leistungsphase 6 HOAI. Die Maßnahme soll den Lückenschluss zum benachbarten, 2020 neugestalteten 1. Bauabschnitt bilden.
Der rund 1.600 m² große Uferbereich vor der Stadthalle nahe der Altstadt entspricht teilweise nicht den heutigen Komfort- und Barrierefreiheitsstandards. Jährlich nutzen rund 300.000 Fahrgäste der Fahrgastschifffahrt den Bereich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll der Herstellung des 2. Bauabschnitts am Neckarlauer Altstadt mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von 4,6 Millionen Euro brutto unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel zustimmen.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss die Maßnahmengenehmigung beschließen.
- Die endgültige Förderentscheidung des Landes steht aus, die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel.
- Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2027/28 im Teilhaushalt des Tiefbauamtes zu veranschlagen.
Ort der Leistung
Heidelberg, Baden-Württemberg
Markiert ist Heidelberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten laut Berechnung, bruttobrutto | 4.519.853 € |
|---|---|
| Gesamtkosten laut Berechnung, nettonetto | 3.798.196 € |
| Mehrwertsteuer19 % | 721.657 € |
| Voraussichtliches Kostenvolumenbrutto | 4.600.000 € |
- Förderung
- Bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) 2027, verbleibender Eigenanteil von 2,1 Millionen Euro aus dem LuKIFG
- Finanzierung
- Bis zu 2,5 Millionen Euro aus Fördermitteln des Landes zum Förderaufruf Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) 2027, der verbleibende Eigenanteil von 2,1 Millionen Euro soll aus dem Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bestritten werden. Die Finanzierung von 4,6 Millionen Euro soll im Doppelhaushalt 2027/28 im Teilhaushalt des Tiefbauamtes veranschlagt werden.
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