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Vergabe läuftGemeinde Altenstadt · Bau & Garten, Sicherheit & Dienste · Vorlage vom

Abfallübertragung in Altenstadt

Wegen der nicht genehmigungsfähigen AGAW soll Altenstadt die Aufgabe der Abfalleinsammlung zum 01.01.2029 auf den Wetteraukreis übertragen. Die Gemeindevertretung soll der Vereinbarung und der Aufhebung bisheriger Vereinbarungen zum 31.12.2028 zustimmen, ein Beschlussergebnis ist nicht enthalten.

Nächster Schritt

Vereinbarung soll bis zum 31.01.2027 unterzeichnet und anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur

Ausführung

Aufgabenübertragung ab dem 01.01.2029.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abfalleinsammlung
Der Wetteraukreis soll ab dem 01.01.2029 die kommunale Aufgabe des Einsammelns von Abfällen einschließlich der Befugnis zur satzungsrechtlichen Regelung für Altenstadt übernehmen.
Verpackungsabfälle
Ab dem 01.01.2029 soll der Wetteraukreis auch die kommunalen Aufgaben nach dem Verpackungsdurchführungsgesetz übernehmen.
Verbleibende Ortsaufgaben
Bei Altenstadt verbleiben insbesondere Aufgaben wie die Beseitigung wilder Ablagerungen, die Bereitstellung von Daten, die Verteilung von Informationsmaterial sowie die Bereitstellung und Pflege von Stellplätzen für Altglas- und Alttextiliencontainer.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Kreistag beauftragt die Prüfung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Organisation der Abfallwirtschaft (erledigt)2. Juli 2025
  2. Vereinbarung soll unterzeichnet und anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werdenals Nächstes31.01.2027
  3. Bisherige Vereinbarungen sollen aufgehoben werden31.12.2028
  4. Übertragung der Aufgaben an den Wetteraukreis soll beginnen01.01.2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die AGAW wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt als nicht genehmigungsfähige Organisationsform eingestuft. Eine gemeinsame europaweite Ausschreibung in der bisherigen Form ist künftig nicht mehr möglich.

Der Kreistag beauftragte am 2. Juli 2025 die Prüfung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Organisation der Abfallwirtschaft im Wetteraukreis. Ohne Vereinbarung müsste Altenstadt 2028 selbst die Einsammlung für den Leistungszeitraum ab 2029 ausschreiben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beschlussvorschlag: Zustimmung zur Vereinbarung über die Aufgabenübertragung an den Wetteraukreis sowie Aufhebung der Vereinbarungen über Müllgroßbehälter, Verpackungsaufgaben und AGAW zum 31.12.2028.

Noch offen

  • Beschluss der Gemeindevertretung ist im Dokument nicht belegt.
  • Genehmigung der Vereinbarung durch das Regierungspräsidium Darmstadt steht nach der geplanten Unterzeichnung noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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