Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abfalleinsammlung
- Der Wetteraukreis soll ab dem 01.01.2029 die kommunale Aufgabe des Einsammelns von Abfällen einschließlich der Befugnis zur satzungsrechtlichen Regelung für Altenstadt übernehmen.
- Verpackungsabfälle
- Ab dem 01.01.2029 soll der Wetteraukreis auch die kommunalen Aufgaben nach dem Verpackungsdurchführungsgesetz übernehmen.
- Verbleibende Ortsaufgaben
- Bei Altenstadt verbleiben insbesondere Aufgaben wie die Beseitigung wilder Ablagerungen, die Bereitstellung von Daten, die Verteilung von Informationsmaterial sowie die Bereitstellung und Pflege von Stellplätzen für Altglas- und Alttextiliencontainer.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Kreistag beauftragt die Prüfung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Organisation der Abfallwirtschaft (erledigt)2. Juli 2025
- Vereinbarung soll unterzeichnet und anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werdenals Nächstes31.01.2027
- Bisherige Vereinbarungen sollen aufgehoben werden31.12.2028
- Übertragung der Aufgaben an den Wetteraukreis soll beginnen01.01.2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die AGAW wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt als nicht genehmigungsfähige Organisationsform eingestuft. Eine gemeinsame europaweite Ausschreibung in der bisherigen Form ist künftig nicht mehr möglich.
Der Kreistag beauftragte am 2. Juli 2025 die Prüfung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Organisation der Abfallwirtschaft im Wetteraukreis. Ohne Vereinbarung müsste Altenstadt 2028 selbst die Einsammlung für den Leistungszeitraum ab 2029 ausschreiben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beschlussvorschlag: Zustimmung zur Vereinbarung über die Aufgabenübertragung an den Wetteraukreis sowie Aufhebung der Vereinbarungen über Müllgroßbehälter, Verpackungsaufgaben und AGAW zum 31.12.2028.
Noch offen
- Beschluss der Gemeindevertretung ist im Dokument nicht belegt.
- Genehmigung der Vereinbarung durch das Regierungspräsidium Darmstadt steht nach der geplanten Unterzeichnung noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.