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BeschlossenGemeinde Abtsteinach · Energie & Umwelt, Technik & Ausstattung · Sitzung am

Neuausschreibung Straßenbeleuchtung in Abtsteinach

Die Straßenbeleuchtungsverträge von elf Kommunen, darunter Abtsteinach, laufen in den kommenden Jahren aus. Sie sollen gemeinsam neu ausgeschrieben werden, federführend ist Grasellenbach. Die Gemeindevertretung sollte am 24.09.2026 über die Beteiligung entscheiden.

Nächster Schritt

Gemeinsame Ausschreibung unter Führung von Grasellenbach nach Abschluss der Vereinbarung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Straßenbeleuchtung
Gegenstand der bestehenden Verträge sind Wartung, Instandsetzung, Erneuerung, Herstellung und Erweiterung der Anlagen, Strombezug und Betrieb. Die Vorlage nennt keine Stückzahlen und beschreibt die neuen Verträge nicht im Einzelnen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Gemeindevertretung hatte die Beteiligung an der gemeinsamen Ausschreibung auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
  2. Die Kommunen schließen die Vereinbarung, Grasellenbach führt das gemeinsame Vergabeverfahren durchals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Gemeinsame Ausschreibung auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 24 HessKGG. Die Gemeinde Grasellenbach führt das Vergabeverfahren federführend für die beteiligten Kommunen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Elf Kommunen haben je einen eigenen Straßenbeleuchtungsvertrag mit einem Energieversorger in Darmstadt, darunter Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Grasellenbach und Rimbach. Diese Verträge laufen in den kommenden Jahren aus. Deshalb ist eine größere, vergaberechtlich erforderliche Neuausschreibung nötig.

Um Personal, Fachwissen und Geld zu bündeln, soll die Ausschreibung gemeinsam laufen. Die Kommunen schließen dazu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Eine federführende Kommune führt das Verfahren im Namen aller anderen durch. Jede Kommune bleibt Vertragspartner ihres eigenen Straßenbeleuchtungsvertrags. Die Beteiligung steht jeweils unter dem Vorbehalt der nötigen Beschlüsse.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Gemeindevertretung sollte der gemeinsamen Neuausschreibung und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zustimmen. Der Gemeindevorstand sollte die Vereinbarung unterzeichnen dürfen.

Noch offen

  • Die Beteiligung der einzelnen Kommunen steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlussfassungen.
  • Einen Termin für die Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.

Ort der Leistung

Abtsteinach, Hessen

Markiert ist Abtsteinach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Für das Vergabeverfahren entstehen der Gemeinde voraussichtlich Kosten von 2.500 €, vor allem als Anteil an den externen Beratungsleistungen der federführenden Kommune. Die Kommune fordert die Kosten an. Die Mittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitzustellen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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