Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Bestandsaufnahme und Ortsbegehungen
- Untersucht werden sollen, soweit kommunale Zuständigkeiten oder Einflussmöglichkeiten bestehen, öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, Bürgerhäuser und Veranstaltungsorte, Plätze, Gehwege und wichtige Wegeverbindungen, Bushaltestellen, Friedhöfe, Spiel- und Freizeitflächen, öffentliche Toiletten sowie weitere wichtige Einrichtungen. Zugänglichkeit, Orientierung und Nutzbarkeit sollen geprüft sowie bauliche Hindernisse und Einschränkungen bei Mobilität, Orientierung, Informationszugang und Nutzung erfasst und beispielsweise in einem Fotoprotokoll dokumentiert werden.
- Priorisierter Maßnahmenplan
- Auf Grundlage der Bestandsaufnahme soll eine priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Dringlichkeit, voraussichtlichen Kosten, Zuständigkeiten und möglichen Fördermitteln erstellt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Beratung im Sozial-, Sport- und Kulturausschussals Nächstes03.11.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschuss04.11.2026
- Beratung in der Gemeindevertretung10.11.2026
- Grundsätzlicher Termin für Förderanträge28. Februar eines Jahres
Vergabeverfahren
Der Gemeindevorstand soll Kontakt zum Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. beziehungsweise zur zuständigen Fachstelle aufnehmen und Möglichkeiten fachlicher Begleitung prüfen. Umfang, Verfügbarkeit und mögliche Kosten der Unterstützung sind vorab abzustimmen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Barrierefreiheit soll gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen sowie Menschen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen die Nutzung öffentlicher Räume erleichtern.
Der Antrag schlägt eine Bestandsaufnahme mit fachlicher Begleitung durch den VdK oder eine zuständige Fachstelle vor. Die Ergebnisse sollen eine priorisierte Maßnahmenliste mit Dringlichkeit, voraussichtlichen Kosten, Zuständigkeiten und möglichen Fördermitteln bilden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschlussvorschlag beauftragt den Gemeindevorstand, Kontakt zum VdK beziehungsweise zur zuständigen Fachstelle aufzunehmen und fachliche Begleitung für die Bestandsaufnahme zu prüfen sowie Maßnahmen- und Förderplanung vorzubereiten und zu berichten.
Noch offen
- Tatsächliche Kosten und mögliche Leistungen des VdK sind vorab zu klären.
- Umfang, Verfügbarkeit und mögliche Kosten der fachlichen Unterstützung sind abzustimmen.
- Für anschließende bauliche und technische Maßnahmen sind Kosten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln, konkrete Kosten- und Finanzierungsplanung, Haushaltsmittel und bewilligte Förderungen sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
- Ein Beschlussergebnis ist nicht enthalten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Vorläufiger Kostenrahmen für die Bestandsaufnahmebis zu, mögliche Aufwandsentschädigungen, Sach- und Dokumentationskosten, interner Personalaufwand der Verwaltung kann hinzukommen | 3.000 € |
|---|
- Förderung
- Für spätere bauliche und technische Maßnahmen sollen Fördermöglichkeiten, insbesondere nach der hessischen UN-BRK-Förderrichtlinie, geprüft werden. Regelförderquote 80 Prozent, abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit sind 70 bis 90 Prozent möglich. Vollfinanzierung ist ausgeschlossen, zuwendungsfähige Gesamtausgaben sollen in der Regel mindestens 50.000 Euro betragen.
- Finanzierung
- Die Bestandsaufnahme soll aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden. Für anschließende bauliche und technische Maßnahmen sind Kosten und Fördermöglichkeiten, insbesondere nach der hessischen UN-BRK-Förderrichtlinie, zu ermitteln beziehungsweise zu prüfen. Förderanträge sollen grundsätzlich bis zum 28. Februar eines Jahres gestellt werden, Fristen und Förderbedingungen sind zu beachten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.