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Im GesprächGemeinde Groß-Zimmern · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Barrierefreiheit in Groß-Zimmern erfassen

Der Antrag soll die gleichberechtigte Teilhabe und die Nutzung öffentlicher Räume verbessern. Mit fachlicher Begleitung sollen Barrieren in öffentlichen Einrichtungen und Bereichen erfasst und ein priorisierter Maßnahmenplan erstellt werden. Der Antrag ist für Beratungen im November 2026 vorgesehen, ein Beschluss ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung im Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 03.11.2026, im Haupt- und Finanzausschuss am 04.11.2026 und in

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Bestandsaufnahme und Ortsbegehungen
Untersucht werden sollen, soweit kommunale Zuständigkeiten oder Einflussmöglichkeiten bestehen, öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, Bürgerhäuser und Veranstaltungsorte, Plätze, Gehwege und wichtige Wegeverbindungen, Bushaltestellen, Friedhöfe, Spiel- und Freizeitflächen, öffentliche Toiletten sowie weitere wichtige Einrichtungen. Zugänglichkeit, Orientierung und Nutzbarkeit sollen geprüft sowie bauliche Hindernisse und Einschränkungen bei Mobilität, Orientierung, Informationszugang und Nutzung erfasst und beispielsweise in einem Fotoprotokoll dokumentiert werden.
Priorisierter Maßnahmenplan
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme soll eine priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Dringlichkeit, voraussichtlichen Kosten, Zuständigkeiten und möglichen Fördermitteln erstellt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Beratung im Sozial-, Sport- und Kulturausschussals Nächstes03.11.2026
  2. Beratung im Haupt- und Finanzausschuss04.11.2026
  3. Beratung in der Gemeindevertretung10.11.2026
  4. Grundsätzlicher Termin für Förderanträge28. Februar eines Jahres
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Gemeindevorstand soll Kontakt zum Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. beziehungsweise zur zuständigen Fachstelle aufnehmen und Möglichkeiten fachlicher Begleitung prüfen. Umfang, Verfügbarkeit und mögliche Kosten der Unterstützung sind vorab abzustimmen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Barrierefreiheit soll gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen sowie Menschen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen die Nutzung öffentlicher Räume erleichtern.

Der Antrag schlägt eine Bestandsaufnahme mit fachlicher Begleitung durch den VdK oder eine zuständige Fachstelle vor. Die Ergebnisse sollen eine priorisierte Maßnahmenliste mit Dringlichkeit, voraussichtlichen Kosten, Zuständigkeiten und möglichen Fördermitteln bilden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussvorschlag beauftragt den Gemeindevorstand, Kontakt zum VdK beziehungsweise zur zuständigen Fachstelle aufzunehmen und fachliche Begleitung für die Bestandsaufnahme zu prüfen sowie Maßnahmen- und Förderplanung vorzubereiten und zu berichten.

Noch offen

  • Tatsächliche Kosten und mögliche Leistungen des VdK sind vorab zu klären.
  • Umfang, Verfügbarkeit und mögliche Kosten der fachlichen Unterstützung sind abzustimmen.
  • Für anschließende bauliche und technische Maßnahmen sind Kosten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln, konkrete Kosten- und Finanzierungsplanung, Haushaltsmittel und bewilligte Förderungen sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
  • Ein Beschlussergebnis ist nicht enthalten.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Kosten laut Dokument
Vorläufiger Kostenrahmen für die Bestandsaufnahmebis zu, mögliche Aufwandsentschädigungen, Sach- und Dokumentationskosten, interner Personalaufwand der Verwaltung kann hinzukommen3.000 €
Förderung
Für spätere bauliche und technische Maßnahmen sollen Fördermöglichkeiten, insbesondere nach der hessischen UN-BRK-Förderrichtlinie, geprüft werden. Regelförderquote 80 Prozent, abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit sind 70 bis 90 Prozent möglich. Vollfinanzierung ist ausgeschlossen, zuwendungsfähige Gesamtausgaben sollen in der Regel mindestens 50.000 Euro betragen.
Finanzierung
Die Bestandsaufnahme soll aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden. Für anschließende bauliche und technische Maßnahmen sind Kosten und Fördermöglichkeiten, insbesondere nach der hessischen UN-BRK-Förderrichtlinie, zu ermitteln beziehungsweise zu prüfen. Förderanträge sollen grundsätzlich bis zum 28. Februar eines Jahres gestellt werden, Fristen und Förderbedingungen sind zu beachten.

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