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VergebenStadt Karben · Planung & Beratung · Sitzung am

Baulandumlegung Bindweidring West in Karben

Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von Bauland nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 248 ist ein vereinfachtes Umlegungsverfahren vorgesehen. Die Beschlussvorlage steht am 29.10.2026 zur Entscheidung, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beschlussfassung am 29.10.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Vereinfachtes Umlegungsverfahren
Für das Baugebiet „Bindweidring West“ in Burg-Gräfenrode soll ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach §§ 80 bis 84 BauGB zur Bodenordnung durchgeführt werden. Vorgeschlagen ist, die Baulandumlegung anzuordnen und den Magistrat als Umlegungsstelle einzusetzen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Magistrat (erledigt)07.09.2026
  2. Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)28.10.2026
  3. Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes29.10.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Bodenordnungsverfahren ist zur geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 248 „Bindweidring West“ erforderlich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Baulandumlegung für das Baugebiet Bindweidring West soll angeordnet und der Magistrat als Umlegungsstelle eingesetzt werden.

Noch offen

  • Ob die Baulandumlegung beschlossen und der Magistrat als Umlegungsstelle eingesetzt wird, ist im Dokument nicht belegt.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Finanzielle Auswirkungenkeine direkten finanziellen Auswirkungennicht beziffert

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