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Vergabe läuftGemeinde Beselich · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Beselicher Holz in Beselich

Der Bebauungsplan soll die Genehmigung bestehender und vorgesehener Anlagen auf dem Grill- und Freizeitgelände im Bereich Beselicher Holz ermöglichen. Der Ausschuss empfahl am 22.10.2026 den Satzungsbeschluss, ein Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung, Termin 26.10.2026 war vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Bebauungsplan Beselicher Holz
Der Bebauungsplan umfasst das Areal des Grill- und Freizeitgeländes im Außenbereich von Obertiefenbach. Er besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und soll die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung bestehender und vorgesehener Anlagen und Nutzungen schaffen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Erneute Behördenbeteiligung (erledigt)13.07.2026 bis 27.07.2026
  2. Wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)24.08.2026 bis 25.09.2026
  3. Ausschuss empfahl den Satzungsbeschluss mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen (erledigt)22.10.2026
  4. Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung war vorgesehenals Nächstes26.10.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Aufstellung des Wichtelwagens auf dem bestehenden Grill- und Freizeitgelände ist baugenehmigungspflichtig und im Außenbereich nicht privilegiert zulässig. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für bestehende und vorgesehene Anlagen und Nutzungen schaffen.

Ein früherer Satzungsbeschluss vom 03.02.2025 wurde nicht ortsüblich bekannt gemacht und trat daher nicht in Kraft. Am 15.06.2026 hob die Gemeindevertretung ihn auf und beschloss die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Ausschuss empfahl am 22.10.2026 erneut den Satzungsbeschluss, der Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt, den Bebauungsplan aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen. Ergebnis: Der Ausschuss stimmte der Empfehlung mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zu. Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt..

Noch offen

  • Beschluss der Gemeindevertretung über den Bebauungsplan als Satzung ist nicht belegt.
  • Das Inkrafttreten des Bebauungsplans setzt die Genehmigung der parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung voraus.
  • Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.

Ort der Leistung

Beselich, Hessen

Markiert ist Beselich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Das Dokument nennt keine Kosten.

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