Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Räumung der Dauercamping-Stellplätze
- Für die Sanierung ist eine vollständige Freimachung des Geländes erforderlich. Dazu gehören die Stellplätze samt Wohnwagen, Vorzelten, Anbauten und sonstigen Einrichtungen.
- Sanierung und Modernisierung des Campingplatzes
- Der Kaufinteressent beabsichtigt nach einem Erwerb die grundlegende Sanierung des Platzes und die Modernisierung seiner Infrastruktur.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes05.11.2026
- Vorgesehene Beendigung sämtlicher Dauercampingverträge31.03.2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der städtische Campingplatz Spitzen Stein weist erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Die erforderlichen Investitionen würden die Stadt finanziell erheblich belasten oder überfordern.
Ein privater Investor hat konkretes Kaufinteresse und beabsichtigt nach Erwerb, den Platz grundlegend zu sanieren, die Infrastruktur zu modernisieren und den Standort wirtschaftlich weiterzuentwickeln.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beendigung sämtlicher Dauercampingverträge zum 31.03.2027, Beauftragung des Magistrats mit den Kündigungen und Sicherstellung der vollständigen Räumung des Geländes.
Noch offen
- Die Stadtgremien müssen gesondert über eine konkrete Veräußerung entscheiden.
- Der Verkaufserlös ist derzeit nicht bezifferbar.
- Der Kaufinteressent hat erklärt, bisherigen Dauercampern nach Abschluss der Sanierung und Modernisierung neue Verträge anzubieten, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Räumung eines Stellplatzesca. 1.000 bis 3.000 € je Stellplatz | 1.000 € |
|---|---|
| Jährliche Erträge im Produkt 55.1.02ca. jährliche Minderung | 173.000 € |
| Jährliche Aufwendungen im Produkt 55.1.02ca. jährliche Minderung | 190.000 € |
- Finanzierung
- Mittel für erforderliche Räumungsmaßnahmen werden im Nachtragshaushalt 2026 sowie im Haushaltsplan 2027 berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.