Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Nutzungsänderung
- Ein Nutzungsänderungsverfahren soll die höchstzulässige gleichzeitige Personenzahl dauerhaft auf maximal 199 begrenzen und die bisherige Einordnung als Versammlungsstätte anpassen.
- Dachgeschossräume und Rettungswege
- Die Vereinsräume im Dachgeschoss sollen in das Genehmigungsverfahren aufgenommen und baurechtlich legalisiert werden. Erforderlich sind ein sicherer erster Rettungsweg und ein geeigneter zweiter Rettungsweg, der nach derzeitigem Planungsstand über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden soll.
- Brandschutzmaßnahmen
- Vorgesehen sind die fachgerechte Abschottung von Wand- und Deckendurchführungen für Rohrleitungen, elektrische Leitungen und sonstige Installationen sowie die Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung. Fluchtwegkennzeichnung und Brandschutzbeschilderung sollen überprüft und ergänzt werden, weitere Bauteile und Installationen sind brandschutztechnisch zu ertüchtigen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage in der Gemeindevertretung (erledigt)19.10.2026
- Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel vorgesehenals Nächstes2027
Vergabeverfahren
Planungs- und Genehmigungsschritte durch den Gemeindevorstand, bauliche Maßnahmen nach Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und entsprechender Baugenehmigung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Dorfgemeinschaftshaus in Kleinrechtenbach wird für Veranstaltungen der Gemeinde und Ortsvereine sowie für kulturelle, gesellschaftliche und private Zwecke genutzt. Die tatsächliche Nutzung überschreitet 199 Personen nicht, die Genehmigungslage sieht eine Versammlungsstätte vor.
Die Vereinsräume im Dachgeschoss sollen baurechtlich legalisiert werden. Dafür sind ein sicherer erster und ein geeigneter zweiter Rettungsweg erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, ein Nutzungsänderungsverfahren mit Begrenzung auf maximal 199 Personen durchzuführen, den Gemeindevorstand mit den Planungs- und Genehmigungsschritten sowie der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen und 77.500,00 € in den Haushalt 2027 einzustellen.
Noch offen
- Beschlussergebnis der Gemeindevertretung ist nicht belegt.
- Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der bauaufsichtlichen Genehmigung.
- Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2027 stehen aus.
- Das Nutzungsverbot für die Dachgeschossräume bleibt bis zur Genehmigung und vollständigen Umsetzung der Maßnahmen bestehen.
Ort der Leistung
Hüttenberg, Hessen
Markiert ist Hüttenberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Kostenschätzung: 77.500 €, Haushaltsjahr 2027.
- Finanzierung
- Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 77.500,00 € sollen für das Haushaltsjahr 2027 bereitgestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.