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Zur EntscheidungStadt Bad Camberg · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Einzelhandelsstandort Bad Camberg

Aldi möchte seine Verkaufsfläche vergrößern und den Standort um eine Bäckereifiliale und einen Drogeriemarkt ergänzen. Die Beschlussvorlage zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung wurde vorgelegt, ein Beschluss ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Einzelhandelsstandort
Die Aldi-Verkaufsfläche soll von bisher 950 m² auf 1.200 m² vergrößert werden. Hinzu kommt eine Bäckereifiliale mit 200 m² BGF sowie ein Drogeriemarkt mit 700 m² Verkaufsfläche.
Parkplatzbereich
Die Parkplatzsituation soll optimiert und der Parkplatzbereich neu geordnet werden. Das neue Gebäude für den Drogeriemarkt soll im Südwesten des Flurstücks errichtet werden.
Bebauungsplanung und Prüfungen
Die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG ist vor der konkreten Planung durchzuführen, außerdem ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, Zielabweichungsverfahren und Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aldi-Standort wurde 2006 durch die 1. Änderung des Bebauungsplans erfasst, die Verkaufsfläche wurde auf 950 m² festgelegt. Aldi legte eine neue Planung zur Vergrößerung auf marktübliche Anforderungen vor.

Das Plangebiet liegt in einem Vorranggebiet Industrie und Gewerbe des Regionalplans Mittelhessen 2010/2025, in dem großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen ist. Ein Zielabweichungsverfahren ist durchzuführen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, den Bebauungsplan „Flur 9 und 10“, 2. Änderung in der Kernstadt aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Noch offen

  • Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Aufstellungsbeschluss
  • Zu prüfen ist, ob zusätzlich eine Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplanes erforderlich ist.

Ort der Leistung

Bad Camberg, Hessen

Markiert ist Bad Camberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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