Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Einzelhandelsstandort
- Die Aldi-Verkaufsfläche soll von bisher 950 m² auf 1.200 m² vergrößert werden. Hinzu kommt eine Bäckereifiliale mit 200 m² BGF sowie ein Drogeriemarkt mit 700 m² Verkaufsfläche.
- Parkplatzbereich
- Die Parkplatzsituation soll optimiert und der Parkplatzbereich neu geordnet werden. Das neue Gebäude für den Drogeriemarkt soll im Südwesten des Flurstücks errichtet werden.
- Bebauungsplanung und Prüfungen
- Die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG ist vor der konkreten Planung durchzuführen, außerdem ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, Zielabweichungsverfahren und Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Aldi-Standort wurde 2006 durch die 1. Änderung des Bebauungsplans erfasst, die Verkaufsfläche wurde auf 950 m² festgelegt. Aldi legte eine neue Planung zur Vergrößerung auf marktübliche Anforderungen vor.
Das Plangebiet liegt in einem Vorranggebiet Industrie und Gewerbe des Regionalplans Mittelhessen 2010/2025, in dem großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen ist. Ein Zielabweichungsverfahren ist durchzuführen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den Bebauungsplan „Flur 9 und 10“, 2. Änderung in der Kernstadt aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Noch offen
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Aufstellungsbeschluss
- Zu prüfen ist, ob zusätzlich eine Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplanes erforderlich ist.
Ort der Leistung
Bad Camberg, Hessen
Markiert ist Bad Camberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.