Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Regenrückhaltebecken mit Wirtschaftsweg
- Bau eines Regenrückhaltebeckens und eines dazugehörigen Wirtschaftswegs. Über das Becken soll die Entwässerung des Radwegs zwischen Martinsthal und Eltville geführt werden.
- Erschließungsstraße
- Bau einer Erschließungsstraße im Gewerbegebiet. Sie wird nach dem Regenrückhaltebecken und dem Wirtschaftsweg gebaut. Laut Lageplan bekommt die Fahrbahn eine Asphaltdecke, der Gehweg wird gepflastert.
- Kanäle und Nebenarbeiten
- Die Kostenberechnung nennt außerdem Erdarbeiten für Gräben und die Tieferlegung von Kabeln, eine Wendeanlage, einen Schmutzwasser-Hauptkanal, Regenwasser-Hauptkanäle und die Vorreinigungsstufe.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Der Ausschuss empfahl die Beschlussfassung einstimmig bei 2 Enthaltungen (erledigt)2026-10-21
- Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verpflichtungsermächtigung und Ausschreibungals Nächstes2026-11-02
- Öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen nach positivem Stadtverordnetenbeschluss2026
- Bau des Regenrückhaltebeckens und des Wirtschaftswegs2027
- Bau der Erschließungsstraße2028
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Die Ausschreibung darf nach positivem Stadtverordnetenbeschluss unmittelbar erfolgen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Gewerbegebiet Stockborn soll 2027 und 2028 baulich erschlossen werden. Die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen soll nach positivem Stadtverordnetenbeschluss unmittelbar erfolgen.
Die Bauleistungen sind mit 3.677.100 EUR angesetzt. Für die Ausschreibung und Vergabe empfiehlt der Ausschuss eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.200.000 EUR.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.200.000 EUR für die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen zu beschließen. Der Magistrat stimmt der Ausschreibung unter dieser Voraussetzung zu.
Noch offen
- Die Stadtverordnetenversammlung muss die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung noch beschließen.
- Etwaige Entsorgungskosten für das bei den Bauarbeiten vorgereinigte Grundwasser sind in der Kostenberechnung nicht enthalten.
Ort der Leistung
Eltville am Rhein, Hessen
Markiert ist Eltville am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Bauleistungen gesamtbrutto, laut Kostenberechnung des ausführungsreifen Entwurfs | 3.677.100 € |
|---|---|
| Regenrückhaltebecken mit Wirtschaftswegca., Teil der Bruttosumme | 2.600.000 € |
| Erschließungsstraßeca., Teil der Bruttosumme | 1.100.000 € |
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 steht eine Verpflichtungsermächtigung von 1,45 Mio. €, dazu kommen Haushaltsreste von 1,1 Mio. €. Für die Ausschreibung in diesem Jahr soll die Verpflichtungsermächtigung um 1,2 Mio. € erhöht werden. Die Deckung kann durch eine geringere Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für die Erbacher Halle erfolgen. Für das Regenrückhaltebecken zahlt der Kreis einen Anteil von ca. 500.000 €. Dazu wird eine jährliche Beteiligung an den Wartungskosten vereinbart.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.