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BeschlossenStadt Eltville am Rhein · Energie & Umwelt, Bau & Garten · Sitzung am

Wasserrückhalt im Außenbereich in Eltville am Rhein

In Eltville am Rhein sollen zwölf naturnahe Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Außenbereich auf städtischen Flächen entstehen. Die Kosten liegen laut Vorlage bei insgesamt 141.500 €. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 14.09.2026 einstimmig, Fördermittel zu beantragen und bei Bewilligung 2027 bis 2029 umzusetzen.

Kostenschätzung

141.500 €

Nächster Schritt

Förderantrag im Oktober 2026 angestrebt, Bewilligung erwartet im März bis April 2027

Ausführung

Umsetzung in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Naturnahe Wasserrückhaltemaßnahmen
Zwölf Maßnahmenstandorte im Offenland auf städtischen Flächen, in den Gemarkungen Eltville-Erbach, Rauenthal, Martinsthal und Hattenheim. Nach Schätzung entsteht dadurch ca. 195 m³ zusätzliches Rückhaltevolumen.
Retentionsmulden und Gräben
Vorgesehen sind Retentionsmulden an Entwässerungsgräben und Wegen, zum Teil mit Wegeabschlägen. Das Gelände wird modelliert, der Aushub soll als Wall aufgebracht werden. In Rauenthal und Martinsthal sind Erdbecken auf ca. 40 m Länge mit bis zu 100 m² Fläche und 0,5 bis 0,75 m Tiefe vorgesehen.
Hochborde in Hattenheim
An zwei Standorten in Hattenheim sollen Hochborde abschnittsweise geöffnet werden, damit Wasser in angrenzende Vegetationsflächen fließt. Hochborde und angrenzende Pflasterflächen sind abgesackt und müssten zum Teil neu gesetzt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit empfiehlt den Beschluss einstimmig (erledigt)02.09.2026
  2. Stadtverordnetenversammlung beschließt Förderantrag und Umsetzung einstimmig (erledigt)14.09.2026
  3. Antragstellung für den interkommunalen Förderantrag angestrebtals NächstesOktober 2026
  4. Bewilligung der Förderung erwartetMärz bis April 2027
  5. Umsetzung der zwölf Maßnahmen2027 bis 2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Klimawandel bringt im Rheingau mehr Trockenheit und mehr Starkregen. Wasserrückhalt in der Landschaft soll den Oberflächenabfluss verringern. Das integrierte Klimaanpassungskonzept der fünf Kommunen nennt das als Priorität.

In Eltville am Rhein wurden zwölf Standorte im Offenland auf städtischen Flächen identifiziert. Für die Umsetzung sollen Fördermittel beantragt werden, unter Vorbehalt der laufenden Prüfung durch die zuständigen Behörden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit empfahl den Beschluss am 02.09.2026 einstimmig.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte am 14.09.2026 das interkommunale Klimaanpassungsmanagement, einen Förderantrag über DAS A.3 zu stellen, bei Bedarf ergänzend oder alternativ nach der hessischen Klimarichtlinie. Der Magistrat soll für die zwölf Maßnahmen Mittel für 2027 bis 2029 einstellen und sie umsetzen, wenn die Standortprüfung positiv ausfällt und Fördermittel bewilligt werden. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die Prüfung der Maßnahmenstandorte durch die zuständigen Behörden läuft noch.
  • Ob die Maßnahmen über DAS A.3 oder die hessische Klimarichtlinie gefördert werden, ist noch offen.

Ort der Leistung

Eltville am Rhein, Hessen

Markiert ist Eltville am Rhein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Zwölf Maßnahmen in Eltville am Rhein, insgesamtKostenschätzung netto laut Tabelle der Anlage, ohne Förderung141.500 €
Umsetzung 2027, vier Maßnahmen15.000 €
Umsetzung 2028, sechs Maßnahmen99.500 €
Umsetzung 2029, zwei Maßnahmen27.000 €
Förderung
DAS A.3 oder hessische Klimarichtlinie, Antrag angestrebt
Finanzierung
Die Mittel sollen im Investitionshaushalt eingestellt werden. Gefördert werden soll über DAS A.3 mit bis zu 200.000 € für alle fünf beteiligten Kommunen oder über die hessische Klimarichtlinie. Je nach Fördersatz von 50 % oder 65 % bleibt ein Eigenanteil von 70.750 € oder 49.525 €.

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