Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Naturnahe Wasserrückhaltemaßnahmen
- Zwölf Maßnahmenstandorte im Offenland auf städtischen Flächen, in den Gemarkungen Eltville-Erbach, Rauenthal, Martinsthal und Hattenheim. Nach Schätzung entsteht dadurch ca. 195 m³ zusätzliches Rückhaltevolumen.
- Retentionsmulden und Gräben
- Vorgesehen sind Retentionsmulden an Entwässerungsgräben und Wegen, zum Teil mit Wegeabschlägen. Das Gelände wird modelliert, der Aushub soll als Wall aufgebracht werden. In Rauenthal und Martinsthal sind Erdbecken auf ca. 40 m Länge mit bis zu 100 m² Fläche und 0,5 bis 0,75 m Tiefe vorgesehen.
- Hochborde in Hattenheim
- An zwei Standorten in Hattenheim sollen Hochborde abschnittsweise geöffnet werden, damit Wasser in angrenzende Vegetationsflächen fließt. Hochborde und angrenzende Pflasterflächen sind abgesackt und müssten zum Teil neu gesetzt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit empfiehlt den Beschluss einstimmig (erledigt)02.09.2026
- Stadtverordnetenversammlung beschließt Förderantrag und Umsetzung einstimmig (erledigt)14.09.2026
- Antragstellung für den interkommunalen Förderantrag angestrebtals NächstesOktober 2026
- Bewilligung der Förderung erwartetMärz bis April 2027
- Umsetzung der zwölf Maßnahmen2027 bis 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Klimawandel bringt im Rheingau mehr Trockenheit und mehr Starkregen. Wasserrückhalt in der Landschaft soll den Oberflächenabfluss verringern. Das integrierte Klimaanpassungskonzept der fünf Kommunen nennt das als Priorität.
In Eltville am Rhein wurden zwölf Standorte im Offenland auf städtischen Flächen identifiziert. Für die Umsetzung sollen Fördermittel beantragt werden, unter Vorbehalt der laufenden Prüfung durch die zuständigen Behörden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit empfahl den Beschluss am 02.09.2026 einstimmig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte am 14.09.2026 das interkommunale Klimaanpassungsmanagement, einen Förderantrag über DAS A.3 zu stellen, bei Bedarf ergänzend oder alternativ nach der hessischen Klimarichtlinie. Der Magistrat soll für die zwölf Maßnahmen Mittel für 2027 bis 2029 einstellen und sie umsetzen, wenn die Standortprüfung positiv ausfällt und Fördermittel bewilligt werden. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Prüfung der Maßnahmenstandorte durch die zuständigen Behörden läuft noch.
- Ob die Maßnahmen über DAS A.3 oder die hessische Klimarichtlinie gefördert werden, ist noch offen.
Ort der Leistung
Eltville am Rhein, Hessen
Markiert ist Eltville am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zwölf Maßnahmen in Eltville am Rhein, insgesamtKostenschätzung netto laut Tabelle der Anlage, ohne Förderung | 141.500 € |
|---|---|
| Umsetzung 2027, vier Maßnahmen | 15.000 € |
| Umsetzung 2028, sechs Maßnahmen | 99.500 € |
| Umsetzung 2029, zwei Maßnahmen | 27.000 € |
- Förderung
- DAS A.3 oder hessische Klimarichtlinie, Antrag angestrebt
- Finanzierung
- Die Mittel sollen im Investitionshaushalt eingestellt werden. Gefördert werden soll über DAS A.3 mit bis zu 200.000 € für alle fünf beteiligten Kommunen oder über die hessische Klimarichtlinie. Je nach Fördersatz von 50 % oder 65 % bleibt ein Eigenanteil von 70.750 € oder 49.525 €.
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