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BeschlossenGemeinde Fernwald · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Gewerbegebiet Haaracker/Im Himberg in Fernwald

Die vierjährige Bauleitplanung umfasste Abstimmungen zu Entwässerung, Artenschutz und Schallschutz. Der Ausschuss empfiehlt, die Flächennutzungsplanänderung festzustellen und dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen, der endgültige Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bauleitplanung und Flächennutzungsplanänderung
Für den Bereich Haaracker/Im Himberg in Annerod ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen. Die Planung umfasst Abstimmungen zur Entwässerung, zum Artenschutz und zum Schallschutz.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Sitzung des Gremiums Ausschuss für Bauen, Klimaschutz, Umwelt und Verkehr (erledigt)20.10.2026
  2. Der Ausschuss empfiehlt die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung und ihre Vorlage zur Genehmigung. (erledigt)2026-10-20
  3. Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und Vorlage der Flächennutzungsplanänderung beim Regierungspräsidiumals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die vierjährige Bauleitplanung umfasste Abstimmungen zu Problemen der Entwässerung, Artenschutz und Schallschutz.

Vorgesehen ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet, kein reines Gewerbegebiet, zulässig sind unter anderem Nutzungen, die auch in einem Mischgebiet erlaubt wären.

Der Ausschuss empfahl die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung. Ein endgültiger Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Stellungnahmen abzuwägen, die Flächennutzungsplanänderung festzustellen und die Begründung zu billigen.

Noch offen

  • Endgültiger Beschluss der Gemeindevertretung
  • Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das Regierungspräsidium Gießen
  • Bekanntmachung und Inkraftsetzung des Bebauungsplans nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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