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Zur EntscheidungStadt Butzbach · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Industriegebiet Süd, 6. Änderung in Butzbach

Ein Recyclingunternehmen plant zusätzliche Abstell- und Lagerflächen auf Flurstück 72 in Nieder-Weisel. Dafür soll das Industriegebiet erweitert und der naturschutzrechtliche Ausgleich neu geregelt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist als Beschlussvorlage eingebracht, ein Beschluss ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Die 6. Änderung umfasst Flurstück 72 und teilweise Flurstück 74/1, Flur 11, Gemarkung Nieder-Weisel. Sie soll das Industriegebiet und die überbaubaren Grundstücksflächen erweitern sowie den naturschutzrechtlichen Ausgleich neu regeln.
Umweltprüfung und Beteiligungsverfahren
Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eingeleitet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Nach dem Aufstellungsbeschluss sollen die frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Zweistufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Ein Aufstellungsbeschluss aus 2023 soll wegen geänderter Planungsabsichten aufgehoben und neu gefasst werden. Ein Recyclingunternehmen möchte sein Betriebsgelände auf Flurstück 72 erweitern, um zusätzliche Abstell- und Lagerflächen zu schaffen und Betriebsabläufe zu optimieren.

Die Fläche ist als Maßnahmenfläche mit Entwicklungsziel Sukzession festgesetzt und liegt in der Altablagerungsfläche „Eisenbahnloch“. Untersuchungen sehen absehbar keine Gefahr für Grundwasser oder Boden. Die geplante großflächige Versiegelung soll die Ablagerungen zusätzlich schützen.

Die Überplanung erfordert eine Neuordnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs. Zur Herstellung einer zusammenhängenden überbaubaren Grundstücksfläche wird auch ein Streifen des Betriebsgeländes auf Flurstück 74/1 einbezogen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses von 2023 und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Süd“.

Noch offen

  • Der Aufstellungsbeschluss ist nicht belegt.
  • Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren sollen Umfang und Untersuchungstiefe der Umweltprüfung klären.
  • Artenschutz und nachsorgender Bodenschutz sind im Bauleitplanverfahren zu behandeln.
  • Nach Abschluss des Verfahrens ist der Verkauf von Flurstück 72 zu einem noch zu ermittelnden marktüblichen Preis beabsichtigt, dafür ist ein gesonderter Beschluss erforderlich.

Ort der Leistung

Butzbach, Hessen

Markiert ist Butzbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten der Bauleitplanung trägt das interessierte Unternehmen. Die Einzelheiten sollen in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

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