Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Zusätzliche Landschaftsbauarbeiten
- Erforderlich waren zusätzlicher Bodenaustausch und die Entsorgung des anfallenden Bodenmaterials. Die dadurch erhöhten abrechenbaren Honorarkosten des beauftragten Planungsbüros sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Vorherige Mittelumschichtung zur Deckung der Mehrkosten (erledigt)16.07.2026
- Vorlage datiert (erledigt)08.10.2026
- Beratung im Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschussals Nächstes02.11.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschuss03.11.2026
- Beratung05.11.2026
- Mittel erneut in den Haushaltsplan einstellen2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei den Bauarbeiten im Kleinmühlen-Areal wurden nicht tragfähige Bodenverhältnisse festgestellt. Deshalb waren zusätzlicher Bodenaustausch und die Entsorgung des anfallenden Bodenmaterials erforderlich.
Die am 16.07.2026 vorgenommene Mittelumschichtung reicht wegen weiterer Mehrmengen und des tatsächlich entstandenen Mehraufwands nicht aus. Mit Vorlage der Schlussrechnung der ausführenden Baufirma werden weitere Mittel zur ordnungsgemäßen Abrechnung benötigt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung soll eine zweite überplanmäßige Auszahlung bei Inv. Nr. 309 (Umgestaltung Freifläche im Bereich Kleinmühle) genehmigen.
Noch offen
- Beschluss über die zweite nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung
- Erneute Einstellung der Mittel in den Haushaltsplan 2027
Ort der Leistung
Buseck, Hessen
Markiert ist Buseck, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
| Weitere Mittel für die vollständige Abrechnung und den Abschluss der Maßnahme | 55.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Deckung durch Mittelumschichtung aus Inv. Nr. 108 (Straßenbau allgemein), die Mittel sind erneut in den Haushaltsplan 2027 einzustellen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.