TendiGo
BeschlossenStadt Oberursel (Taunus) · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg in Oberursel

Der städtebauliche Vertrag und der Bebauungsplan sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung am 19.11.2026 vorgelegt.

Nächster Schritt

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Mehrfamilienhaus
Geplant sind vier Wohngeschosse und ein Teilgaragengeschoss, ein Staffelgeschoss ist optional. Es können etwa 12 neue Wohneinheiten entstehen, die vollständig sozial gefördert werden sollen.
Gebäudekonstruktion und Energieeffizienz
Eine nachhaltige Bauweise mit mindestens Effizienzhaus Stufe 55 ist angedacht, zum Beispiel in Holzhybridbauweise.
Bebauungsplan Nr. 269
Der Plan sieht ein neues Baufenster, angepasste GRZ und GFZ sowie die Ausweisung einer Waldfläche vor.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit und Einholung von Behördenstellungnahmen (erledigt)13.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025
  2. Vorgesehene Beschlussfassung über den Vertrag und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan durch die Stadtverordnetenversammlungals Nächstes19.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Auf dem 5.605 qm großen Grundstück St.-Hedwigs-Weg 1 und 2 stehen derzeit zwei Punkthäuser mit insgesamt ca. 52 Wohneinheiten. Die GSW beabsichtigt dort den Neubau eines Mehrfamilienhauses.

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 269 soll Nachverdichtung für Geschosswohnungsbau ermöglichen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand vom 13.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 statt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bebauungsplan Nr. 269 und die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sollen als Satzung beschlossen werden. Der städtebauliche Vertrag zur Sicherung des geförderten Wohnraums wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Noch offen

  • Der städtebauliche Vertrag muss noch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
  • Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und die anschließende öffentliche Bekanntmachung stehen noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Bebauungsplanverfahren einschließlich erforderlicher Gutachtennicht beziffert
Förderung
Soziale Mietwohnraumförderung des Landes Hessen vorgesehen
Finanzierung
Die Stadt Oberursel trägt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens einschließlich erforderlicher Gutachten. Mittel stehen im Ergebnishaushalt unter Produktsachkonto 090100.61210000 zur Verfügung.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen in Hessen?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit