Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Trinkwasserleitung Gammelsbacher Straße
- Erneuerung der sanierungsbedürftigen Trinkwasserleitung, bevor die Straße durch HessenMobil erneuert wird.
- Ingenieurleistungen
- Erbracht werden Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasserleitung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Maßnahmenplan Sondervermögen stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung (erledigt)13.10.2026
- Umsetzung laut Maßnahmenplan, das Jahr der einzelnen Maßnahme nennt das Dokument nichtals Nächstes2026 bis 2031
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Versorgungsleitung für Trinkwasser in der Gammelsbacher Straße ist sanierungsbedürftig. Sie soll erneuert werden, bevor HessenMobil den angekündigten neuen Straßenbelag aufbringt. Die Stadt hat die Maßnahme in den Maßnahmenplan des Sondervermögens aufgenommen.
Im Maßnahmenplan steht die Leitung mit geplanten Kosten von 1,2 Mio. € brutto. Die Ingenieurleistung ist separat mit 100.000 € eingetragen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Magistrat schlägt vor, die Finanzierung der Maßnahmen gemäß der beigefügten Planung zu beschließen. Die Verwaltung soll die Anträge bei der WI Bank stellen.
Noch offen
- Das Dokument nennt kein Jahr für die einzelne Maßnahme
Ort der Leistung
Oberzent, Hessen
Markiert ist Oberzent, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erneuerung der Trinkwasserleitung Gammelsbacher Straßebrutto, geplante Kosten | 1.200.000 € |
|---|---|
| Ingenieurleistung Wasserleitung Gammelsbacher Straßebrutto, im Maßnahmenplan separat eingetragen | 100.000 € |
- Finanzierung
- Die Maßnahme steht im Maßnahmenplan des Sondervermögens Infrastruktur. Die Verwaltung schlägt vor, dafür Anträge bei der WI Bank zu stellen. Die erste Tranche beträgt 3.372.901 €, die geplanten Maßnahmen summieren sich auf 2.883.000 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.