Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ausbau Leinpfad
- Verbreiterung auf 6,50 Meter mit getrenntem Geh- und Radweg, barrierefrei und regelkonform. Der Ausbau soll den Lückenschluss im Radwegenetz herstellen.
- Bauleistung
- Für die Bauleistung (Leistungsphase 6 bis 8) wird ein Förderantrag vorbereitet. Die Kostenberechnung bildet die Grundlage für die Einreichung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Entwurfsplanung im Beirat der Fremdenverkehrsgesellschaft (erledigt)20.10.2026
- Gesellschafterversammlung entscheidet über die Entwurfsplanung und die nächste Planungsstufeals Nächstesdanach
- Förderantrag für die Bauleistung wird vorbereitetdanach
- Fertigstellung des Geh- und Radwegs als Ziel vor der Bundesgartenschau2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Machbarkeitsstudie zum Leinpfad stammt aus dem Jahr 2024. Seitdem wurde die Idee in einer Entwurfsplanung konkretisiert. Der aktuelle Förderbescheid deckt die Leistungsphasen 3 bis 5 ab, also die Planung des Bauvorhabens. Sie wird nach der Nahmobilitätsrichtlinie mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Beteiligt sind bereits Planungsbüros, mehrere Gutachten wurden beauftragt. Der Geh- und Radweg soll bis zur Bundesgartenschau 2029 fertig sein. Deshalb muss der Förderantrag für die Bauleistung schon jetzt vorbereitet und mit den beteiligten Behörden abgestimmt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gesellschafterversammlung soll der Entwurfsplanung zustimmen und die nächste Stufe der Beauftragung vornehmen, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Die Verwaltung soll den Förderantrag für die Bauleistung vorbereiten.
Noch offen
- Die Gesellschafterversammlung muss noch entscheiden.
- Der Förderantrag für die Bauleistung ist noch vorzubereiten.
- Die Finanzierung des Bauvorhabens ist noch zu klären.
Ort der Leistung
Rüdesheim am Rhein, Hessen
Markiert ist Rüdesheim am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Nettobausummeca., Baunebenkosten kommen hinzu | 36.000.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Planung (Leistungsphasen 3 bis 5) wird nach der Nahmobilitätsrichtlinie mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten gefördert. Nettobausumme und Baunebenkosten gelten als förderfähig. Die Geschäftsführung soll die Finanzierung des Bauvorhabens klären.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.