Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Zwei Zutrittskontrollen
- Die beiden Geräte werden durch leistungsfähigere und modernere Anlagen ersetzt. Die neuen Anlagen erhalten eine Münzwechselfunktion und berührungslose Zahlungsarten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage steht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung (TOP 13) (erledigt)03.09.2026
- Beschaffung und Einbau der zwei neuen Zutrittskontrollenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die beiden Zutrittskontrollen an der öffentlichen Toilettenanlage auf dem Hoherodskopf sind in einem schlechten technischen Zustand. Immer wieder sind zeitaufwendige Entstörungseinsätze der Verwaltung und des Bauhofs nötig, oft an Wochenenden.
Im Schnitt nehmen die Zutrittskontrollen rund 11.000 € netto jährlich ein. Die Vorlage sollte am 03.09.2026 in der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Für zwei neue Zutrittskontrollen sollen außerplanmäßige Auszahlungen von 45.000 € netto bewilligt werden.
Noch offen
- Einen Ausführungstermin nennt die Vorlage nicht.
- Die Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2026 vermerkt, dass beantragt wurde, die Vorlage zur nochmaligen Beratung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Ob die Mittel bewilligt wurden, geht daraus nicht eindeutig hervor.
Ort der Leistung
Schotten, Hessen
Markiert ist Schotten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zwei neue Zutrittskontrollennetto | 45.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Das Geld soll aus der Investitionsmaßnahme Radfernweg R4 umgeschichtet werden. Die dort verfügbaren Mittel werden für die Maßnahme nicht komplett gebraucht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.