Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Aufenthaltsqualität am Marktplatz
- Mobile Lese-Inseln aus Holz, ergänzende Bepflanzungen und ein digitales Besucherterminal.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Förderantrag beim Land gestellt (erledigt)20.08.2026
- Haupt- und Finanzausschuss berät über den Eigenanteil (erledigt)29.10.2026
- Stadtverordnetenversammlung soll die beantragten Projekte beschließenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt hat am 20. August 2026 zwei Projekte für das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ beantragt. Eines davon ist die Umgestaltung des Marktplatzes.
Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung. Aus der Antragstellung folgt noch keine Verpflichtung zur Durchführung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll die beantragten Projekte beschließen und für beide Projekte außerplanmäßige Auszahlungen von bis zu 216.000 € genehmigen. Der Eigenanteil wird vorbehaltlich der Bewilligung bereitgestellt.
Noch offen
- Die Landesförderung ist noch nicht bewilligt.
- Der finale und detailliertere Abschlussplan erfolgt erst nach positiver Zusage des Fördermittelantrags.
Ort der Leistung
Schwalbach am Taunus, Hessen
Markiert ist Schwalbach am Taunus, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umgestaltung Marktplatzzuwendungsfähige Gesamtkosten laut Förderantrag | 186.000 € |
|---|
- Förderung
- Landesförderung von 167.400 € beantragt
- Finanzierung
- Beantragt sind 167.400 € Landesförderung für den Marktplatz. Der städtische Eigenanteil beträgt dafür 18.600 €, für beide Projekte zusammen bis zu 21.600 €. Die Deckung erfolgt über die Investitionsmaßnahme für das Friedhofsfunktionsgebäude, vorbehaltlich der Bewilligung.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.