Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Aufstellflächen für Verkaufsautomaten
- Vergeben werden vordefinierte einzelne Aufstellflächen im öffentlichen Straßenraum an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet. Vorgesehen sind Automaten für Snacks, Kaltgetränke und gegebenenfalls regionale Produkte. Die Sondernutzungserlaubnisse sind auf drei Jahre befristet und können aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden.
- Betrieb und Standortanforderungen
- Die Restgehwegbreite muss mindestens einen Meter betragen, zusätzlich ist ein Bedien- und Stauraum von mindestens 0,80 Metern Tiefe vorzusehen. Automaten sind grundsätzlich im Umkreis von 100 Metern um öffentlich zugängliche Spiel- und Freizeitanlagen untersagt, in der historischen Altstadt ist die Aufstellung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche denkmalrechtliche Ausnahme vorliegt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Beratung in der Stadtverordnetenversammlung (erledigt)22.10.2026
- Befassung des Ortsbeiratsals Nächstes04.11.2026
Vergabeverfahren
Transparentes, diskriminierungsfreies und wettbewerbliches Interessenbekundungsverfahren mit Bewertungsmatrix bis höchstens 100 Punkte. Bewertet werden Regionalität bis 30 Punkte, Nachhaltigkeit und Energie bis 25, Service und Reinigung bis 25 sowie Optik und Vandalismusschutz bis 20 Punkte, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Interessenbekundungen sind schriftlich im verschlossenen Umschlag oder per Mail beim Magistrat, Ordnungsamt / Team Sicherheit und Ordnung, einzureichen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Wegen der steigenden Nachfrage nach rund um die Uhr verfügbaren Snackautomaten soll deren Aufstellung im öffentlichen Raum einheitlich gesteuert werden. Ziele sind Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen und des historischen Stadtbilds.
Das Konzept wurde laut Anlage durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der Zeitpunkt der amtlichen Bekanntmachung ist noch nicht ausgefüllt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Konzept zur Vergabe von Aufstellflächen für Verkaufsautomaten (Snackautomaten) im öffentlichen Raum der Stadt Hochheim am Main wird zugestimmt.
Noch offen
- Das Konzept tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft, das Veröffentlichungsdatum ist noch nicht ausgefüllt.
- Einreichungsfrist für Interessenbekundungen und Bekanntmachungsdatum sind als Platzhalter ausgewiesen.
Ort der Leistung
Hochheim am Main, Hessen
Markiert ist Hochheim am Main, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
| Sondernutzungsgebühr je Aufstellflächemonatlich, 2026 | 100 € |
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- Finanzierung
- Sämtliche Aufstell-, Betriebs- und Abbaukosten trägt der Erlaubnisnehmer. Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Satzung, 2026 beträgt sie 100 € monatlich.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.