Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neuer Gebäudekomplex
- Geplant ist ein neuer Gebäudekomplex zur gemeinsamen Unterbringung des Bürgerhauses und des Feuerwehrgerätehauses. Das Konzept soll die genannten Flächen in Flur 65 einschließlich Einrichtungen, Straßen- und Parkraumflächen einbeziehen.
- Planung in zwei Stufen
- Vorgesehen sind mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2021. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 die Leistungsphasen 4 und 5, die Leistungsphasen 6 bis 9 sind optional und gegebenenfalls stufenweise vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Gemeindevertretung beauftragte die Vorbereitung eines Realisierungswettbewerbs. (erledigt)06.09.2024
- Beschlussvorlage zur Aussetzung des anschließenden VgV-Verfahrens, ein Ergebnis ist nicht belegt.als Nächstes2026-10-23
Vergabeverfahren
Nach dem abgeschlossenen Planungswettbewerb sollte ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsaufträge folgen. Die Beschlussvorlage schlägt vor, dieses Verfahren auszusetzen, ein Vergabeergebnis ist nicht belegt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeindevertretung beauftragte den Gemeindevorstand am 06.09.2024, einen Realisierungswettbewerb für einen möglichst flächenschonenden Gebäudekomplex mit Bürgerhaus und Feuerwehrgerätehaus vorzubereiten. Das Gesamtkonzept soll Flur 65, Flurstücke 12/3, 12,4, 12/5, 13/10 und 13/11 samt Einrichtungen, Straßen- und Parkraumflächen umfassen.
Der Planungswettbewerb ist abgeschlossen und die Wettbewerbssumme ausgezahlt. Eine weitergehende Beauftragung setzt laut Bericht voraus, dass das Vorhaben realisiert werden kann und die Finanzierung gesichert ist. Die Beschlussvorlage schlägt vor, das anschließende VgV-Verfahren auszusetzen, ein Beratungsergebnis ist in den vorliegenden Dokumenten nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Beschlussvorlage schlägt vor, die Durchführung des an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahrens zur Vergabe der Planungsaufträge für den Neubau eines Bürgerhauses und eines Feuerwehrgerätehauses auszusetzen.
Noch offen
- Eine weitergehende Beauftragung setzt voraus, dass das Vorhaben realisiert werden kann und seine Finanzierung gesichert ist.
- Bereits eingegangene rechtliche Verpflichtungen sind zu prüfen und abzuwickeln.
- Die Beschlussvorlage kündigt an, dass die Wettbewerbsteilnehmer nach Zustimmung der Gemeindevertretung über die Aussetzung informiert werden.
Ort der Leistung
Wehrheim, Hessen
Markiert ist Wehrheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2025rund | 2.600.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Finanzierung des Bauvorhabens ist nicht gesichert. Die ursprünglich zur Finanzierung notwendigen Einnahmen durch Windkraft können nicht oder nicht in geplanter Höhe generiert werden. Für 2026 wird ein erheblicher Zahlungsmittelfehlbedarf ausgewiesen, für 2026 und 2027 werden erhebliche Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis prognostiziert. Die Aussetzung soll zunächst weitere Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen vermeiden oder zeitlich zurückstellen, bereits eingegangene rechtliche Verpflichtungen sind zu prüfen und abzuwickeln.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.