Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Entwurfsplanung und Sportstätte
- Die Entwurfsplanung berücksichtigt 12 Parkplätze gemäß Stellplatzsatzung auf Flurstück 229 mit einer Fläche von 3.432 qm.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Behandlung der FNP-Beschlussvorlage im Magistratals Nächstes20.10.2026
- Einbringung in den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Klima und Umwelt (erledigt)27.10.2026
- Vorlage im Ortsbeirat4.11.2026
- Beschlussvorlage in der Stadtverordnetensitzung9.11.2026
Vergabeverfahren
Die Entwurfsplanung wurde von SiZuKi e.V. Für die Bauausführung ist ein externer Auftragnehmer kalkuliert, ein Vergabeverfahren ist nicht genannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die von SiZuKi e.V. Sie bildet die Grundlage für die ermittelte Ausführung des WHEELY Urban-Sports-Parks. Für den Bauantrag beim Landkreis Darmstadt-Dieburg ist ein weiterer Gremienbeschluss erforderlich. Flurstück 229 soll bei der nächsten Anpassung des Flächennutzungsplans als Sportstätte vorgesehen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll festlegen, dass Flurstück 229 im Rahmen der nächsten Anpassung des Flächennutzungsplans für die Nutzung als Sportstätte vorgesehen wird.
Ort der Leistung
Pfungstadt, Hessen
Markiert ist Pfungstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Baukosten der Entwurfsplanungnetto | 578.171 € |
|---|---|
| Baukosten der Entwurfsplanung inklusive MwSt.inklusive MwSt. | 688.024 € |
- Förderung
- Zum aktuellen Zeitpunkt wurden keine Fördermittel über die Stadt Pfungstadt beantragt, Sponsorengelder per 28.09.2026: 330.005,66 €.
- Finanzierung
- Sponsorengelder per 28.09.2026: 330.005,66 €. Über die Stadt Pfungstadt wurden bislang keine öffentlichen Fördermittel beantragt. Die Kalkulation umfasst keine Eigenleistungen oder Sachspenden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.