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Zur EntscheidungStadt Felsberg · Planung & Beratung · Sitzung am

Wohnbauflächenentwicklung in Gensungen

Für sechs Wohnbaugrundstücke auf Flurstück 14/7 in Gensungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 und zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird am 05.11.2026 beraten.

Nächster Schritt

Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Vor dem Heiligenberg II“ und 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Ziel ist ein Allgemeines Wohngebiet mit Privatstraße.
Erschließung
Die kanal- und verkehrstechnische Erschließung kann über die Heiligenbergallee und teilweise über einen vorhandenen Wirtschaftsweg der Stadt Felsberg erfolgen. Die Zuwegung zum Plangebiet führt über den Wirtschaftsweg.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung des Aufstellungsbeschlusses in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Reguläres zweistufiges Bauleitplanverfahren. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eingeleitet werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Eigentümer des Flurstücks 14/7 in der Gemarkung Gensungen beabsichtigen sechs Wohnbaugrundstücke für den Eigenbedarf zu entwickeln. Das etwa 0,69 ha große Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt, ein Bebauungsplan besteht nicht. Wohngebäude sind dort nach aktuellem Planungsrecht im Außenbereich nicht zulässig.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Vor dem Heiligenberg II“ und 51. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Gensungen zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnbebauung.

Noch offen

  • Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Ort der Leistung

Felsberg, Hessen

Markiert ist Felsberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Antragsteller und Grundstückseigentümer tragen die Planungs- und Erschließungskosten vollständig.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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