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Haltestellenausbau Merzenich

Das beauftragte Planungsbüro stellte das Projekt zum Ausbau von Haltestellen vor, die Planung muss an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Für einige Haltestellen sind größere Änderungen bis hin zu Standortverlegungen erforderlich. Der Ausbau ist für den 3. Bauabschnitt im 1. Quartal 2028 vorgesehen.

Nächster Schritt

Einplanungsantrag bis spätestens 31.03.2027 einreichen

Ausführung

Ausbau im 3. Bauabschnitt, vorgesehen für das 1. Quartal 2028

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Planung und Ausbau von Haltekanten
20 angemeldete Haltekanten sind im 3. Bauabschnitt zum Ausbau vorgesehen. Die Detailplanung ist an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, an einigen Haltestellen sind größere Veränderungen bis hin zu Standortverlegungen erforderlich, um einen barrierefreien Umbau zu ermöglichen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Das beauftragte Planungsbüro stellte das geplante Projekt vor. (erledigt)24.04.2026
  2. Ortsbesichtigungen der Haltestellen in den Kommunen. (erledigt)13.05.2026
  3. Einplanungsantrag spätestens einreichen.als Nächstes31.03.2027
  4. Ausbau der 20 Haltekanten im 3. Bauabschnitt.1. Quartal 2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Sachstandsmitteilung folgt auf die Mitteilungsvorlage M101/2025. Am 24.04.2026 stellte das beauftragte Planungsbüro das Projekt vor, am 13.05.2026 fanden Ortsbesichtigungen der Haltestellen unter Beteiligung des Planungsbüros, des Kreises Düren, der Rurtalbus und der Gemeinde Merzenich statt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die Detailplanung muss an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
  • An einigen Haltestellen sind größere Veränderungen bis hin zu Standortverlegungen erforderlich.

Ort der Leistung

Merzenich, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Merzenich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Förderung
Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben auf 100 % erhöht
Finanzierung
Die Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben wurde auf 100 % erhöht.

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