Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Übernahme der Ganztagsangebote
- Die Trägerschaft der Ganztagsangebote an sieben Schulen soll auf den Bildungsservice übergehen: Lindenschule Trebur, Grundschule Dornheim, Grundschule Leeheim, Grundschule Erfelden, Mittelstufengymnasium Nord in Ginsheim-Gustavsburg, Neues Gymnasium in Rüsselsheim und Gymnasium Gernsheim.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Verwaltungsrats über den Beschlussvorschlagals Nächstes04.11.2026
- Überführung der letzten kommunal oder durch Vereine getragenen Ganztagsangebote vorgesehenSchuljahr 2027/2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für das Schuljahr 2027/2028 ist vorgesehen, die letzten noch kommunal oder durch Vereine getragenen Ganztagsangebote in die Trägerschaft des Bildungsservice zu überführen.
Die Lindenschule Trebur wird bislang von der Gemeinde getragen, an der Grundschule Dornheim organisiert ein Förderverein das Angebot. An den Grundschulen Erfelden und Leeheim wird Ganztag über kommunale Hortangebote sichergestellt, erste Gespräche zur Überführung haben stattgefunden.
Vertragsbedingungen und Personalverfügbarkeit bergen aus Sicht des Bildungsservice finanzielle und personelle Risiken, auch bestehende Verträge für das Neue Gymnasium Rüsselsheim und das Gymnasium Gernsheim könnten betroffen sein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verwaltungsrat soll den Vorstand beauftragen, die notwendigen Voraussetzungen für die Überführung der Ganztagsangebote an sieben Schulen in die Trägerschaft des Bildungsservice zu schaffen.
Noch offen
- Entscheidung des Verwaltungsrats über den Beschlussvorschlag
- Vorbereitung der Überführung und Klärung der künftigen Trägerschaft und Organisation
Ort der Leistung
Groß-Gerau, Hessen
Markiert ist Groß-Gerau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.