Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterung des Schul-, OGS- und VHT-Bereichs
- Erweiterung des Schul-, OGS- und VHT-Bereichs der Hubertus-Grundschule. Die Raumplanung wird noch konkretisiert.
- Teilsanierung der Turnhalle, Aufzug
- Die Turnhalle wird teilsaniert und mit einer Aufzuganlage ausgestattet.
- Außen- und Schulhofanlagen
- Die Außen- und Schulhofanlagen werden angepasst und der Lehrerparkplatz erweitert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Rat bringt den Haushaltsentwurf 2027 ein und verweist ihn an den Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)08.10.2026
- Bis dahin belaufen sich die Kosten nach einer ersten Schätzung auf rund 10 Mio. €als Nächstes2031
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Haushaltsentwurf 2027 der Wallfahrtsstadt Kevelaer steht die Hubertus-Grundschule unter den wesentlichen Investitionen. Dort sind 1.250.000 € genannt.
Die Konkretisierung der Raumplanung läuft laut Präsentation derzeit. Bis 2031 belaufen sich die Kosten nach einer ersten Kostenschätzung auf rund 10 Mio. €. In der Übersicht zum Einsatz der Mittel aus dem Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 sind Gesamtkosten von 10.075.000 € genannt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 am 08.10.2026 zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Raumplanung der Erweiterung wird noch konkretisiert.
- Die Vergabe der Leistungen nennt die Präsentation nicht.
Ort der Leistung
Kevelaer, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kevelaer, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erweiterung, Teilsanierung und Außenanlagen der Hubertus-Grundschule, GesamtkostenGesamtkosten laut Übersicht, erste Kostenschätzung bis 2031 | 10.075.000 € |
|---|
- Förderung
- Mittel aus dem Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vorgesehen
- Finanzierung
- Im Haushaltsentwurf stehen 1.250.000 € für die Maßnahme. Sie ist in der Übersicht zum Einsatz der Mittel aus dem Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 aufgeführt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.