Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Hundeauslauffläche
- Errichtung auf einer derzeit als Bolzplatz genutzten Fläche von etwa 3.000 m² im Backumer Tal. Die Stadt rechnet mit zusätzlichem Pflegeaufwand.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage stand im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft auf der Tagesordnung (erledigt)16.09.2026
- Rat sollte über die Aufhebung des alten Beschlusses und den neuen Standort entscheiden (erledigt)30.09.2026
- Errichtung der Hundeauslauffläche, Zeitpunkt nicht genanntals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Ratsbeschluss vom 30.06.2021 sah eine Hundeauslauffläche auf einer ehemaligen Rollschuhbahn vor. Wegen der erheblich höheren Schadstoffbelastung wären dort Mehrkosten von etwa 40.000 € entstanden, deshalb soll der Beschluss aufgehoben werden.
Der Zentrale Betriebshof hat stattdessen einen etwa 3.000 m² großen, wenig genutzten Bolzplatz im Backumer Tal geprüft. Die Fläche gehört der Stadt. Im Juli 2026 gab es eine öffentliche Auslage der Planung und eine Informationsveranstaltung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll den Beschluss vom 30.06.2021 aufheben und die Verwaltung beauftragen, eine Hundeauslauffläche im Backumer Tal auf einer Bolzplatzfläche zu errichten.
Noch offen
- Ob der Rat am 30.09.2026 zugestimmt hat, steht nicht im Dokument.
- Aus der öffentlichen Auslegung liegt eine ablehnende Stellungnahme vor. Die Verwaltung hält die Geräuschentwicklung für vertretbar.
Ort der Leistung
Herten, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Herten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Errichtung der Hundeauslaufflächegeschätzt, ca. | 30.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Vorlage nennt Kosten von geschätzt ca. 30.000 € für 2026. Sie sollen aus den Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen gedeckt werden. Ein Förderantrag wurde nicht gestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.