Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ersatzneubau der Grundschule
- Neubau des Schulgebäudes inklusive Offenem Ganztag (OGS) am bisherigen Standort. Die Verwaltung soll kurzfristig ein offenes wettbewerbliches Architektur- beziehungsweise Konzeptverfahren vorbereiten, soweit zulässig. Modulare, elementierte oder serielle Bauweisen sollen einbezogen werden.
- Rückbau des Bestandsgebäudes
- Freimachung des Baufelds durch Rückbau des freigezogenen Bestandsgebäudes. Vor der Zuschlagserteilung sind die Kosten für Schadstofffreimachung, Rückbau und Entsorgung darzustellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss behandelte die Machbarkeitsstudie zum Neubau, ohne abzustimmen (erledigt)02.07.2026
- Der Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss beriet die Vorlage, Beratungsergebnis einstimmig (erledigt)08.10.2026
- Der Rat fasste einstimmig den Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau und ermächtigte die Verwaltung, den Rückbau vorzubereiten und auszuschreiben (erledigt)15.10.2026
- Wettbewerbsverfahren für die Planung vorbereiten und den Rückbau des Bestandsgebäudes ausschreibenals Nächstesdanach
- Investitionssumme in die Haushaltspläne ab 2027 aufnehmen2027
Vergabeverfahren
Offenes wettbewerbliches Architektur- beziehungsweise Konzeptverfahren für die Planung, soweit vergabe- und wettbewerbsrechtlich zulässig. Für den Rückbau darf die Verwaltung die vergaberechtlichen Schritte einschließlich der Ausschreibung durchführen. Sie darf den Rückbauauftrag erteilen, wenn sich das wirtschaftlichste Ergebnis innerhalb der bereitgestellten Haushaltsmittel bewegt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Grundschule Feudingen hat laut Vorlage erhebliche bauliche, technische, funktionale und energetische Defizite. Dazu kommt die bestehende Schadstoffproblematik im Bestandsgebäude. Die Vorlage der Verwaltung sah deshalb einen Ersatzneubau am bisherigen Standort vor.
Der Rat bekannte sich am 15.10.2026 einstimmig zum Erhalt des Grundschulstandorts in Feudingen und zur dezentralen Grundschulstruktur mit den Standorten Kernstadt, Feudingen und Banfe. Der Beschluss ist ein Grundsatzbeschluss. Über Bauentwurf, Raumprogramm, Kostenrahmen und Finanzierung entscheidet der Rat später erneut.
Bei der brandschutztechnischen Sanierung zeigten sich während der Entkernung erhebliche Schadstoffbelastungen am Baukörper. Das Gebäude muss ganz von Schadstoffen befreit werden, das geht nicht im laufenden Schulbetrieb. Eine Machbarkeitsstudie nennt für die Sanierung circa 16,6 Mio. Euro und für den Neubau circa 19,5 Mio. Euro.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat beschloss am 15.10.2026, den Ersatzneubau am bisherigen Standort als vorrangige Planungsvariante weiterzuverfolgen. Die Verwaltung darf den Rückbau des Bestandsgebäudes vorbereiten und ausschreiben. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Bauentwurf, Raumprogramm, Kostenrahmen, Finanzierung und Umsetzung bleiben einer weiteren Beschlussfassung des Rates vorbehalten.
- Die Kosten für Schadstofffreimachung, Rückbau und Entsorgung sollen vor dem Zuschlag für den Rückbau dargestellt werden.
- Die Verwaltung will weitere Fördermöglichkeiten und Förderdarlehen mit der NRW-Bank klären.
Ort der Leistung
Bad Laasphe, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Bad Laasphe, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Investitionssumme Ersatzneubau, bislang zugrunde gelegtes KostenvolumenSchätzung der Gesamt-Investitionssumme, laut Vorlage kritisch zu überprüfen | 19.500.000 € |
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- Förderung
- rund 4 Mio. Euro aus dem Förderbudget nach dem NRW Infrastrukturgesetz vorgesehen
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 ist vorsorglich eine Verpflichtungsermächtigung für 2027 eingestellt, die schon 2026 Auftragsvergaben bis 4 Mio. Euro zulassen würde. Die Investitionssumme soll mit einem Teilbetrag in 2027 und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre veranschlagt werden. Aus dem Förderbudget von 8,034 Mio. Euro dürfen rund 4 Mio. Euro für Bildung verwendet werden, die übrigen rund 15,5 Mio. Euro müssen über Investitionskredite gedeckt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.