Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Nr. 21 Innenstadt
- Neuaufstellung für ein Plangebiet von etwa 3,6 ha. Die Pläne Nr. 6 und Nr. 6a mit allen Änderungen sollen aufgehoben werden. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Planungsleistungen durch ein Büro
- Erstellung des Bebauungsplans inklusive Begründung und weiterer Fachbeiträge. Vier Planungsbüros wurden um ein Angebot gebeten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte der Konzeption einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung mit den Verfahrensschritten (erledigt)07.09.2026
- Vergabe der Planungsleistungen an ein Büroals Nächstesdanach
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangedanach
Vergabeverfahren
Angebotseinholung bei vier Planungsbüros, die Vergabe erfolgt gemäß den aktuellen vergaberechtlichen Vorgaben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Netphener Innenstadt ist mit drei Bebauungsplänen überplant, darunter die Pläne Nr. 6 und Nr. 6a mit Rechtskraft 1973 und 1974. Die Festsetzungen passen in Teilen nicht mehr, und die vielen Änderungen machen die Rechtslage unübersichtlich.
Der neue Bebauungsplan soll den Rahmen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, Teilbereich 1 Innenstadt, bilden. Dessen Maßnahmen werden von Bund und Land über die Städtebauförderung unterstützt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte der Konzeption am 07.09.2026 grundsätzlich zu. Die Verwaltung soll die Verfahrensschritte durchführen, darunter die Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistungen und Fachplanungen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Abgrenzung des Plangebiets und die konkreten Festsetzungen werden im Laufe des Verfahrens erarbeitet.
Ort der Leistung
Netphen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Netphen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Einmalige Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplansca., laut Vorlage | 50.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die einmaligen Kosten von ca. 50.000 Euro sind laut Vorlage im Haushaltsplan vorgesehen. Das Vorhaben ist laut Vorlage nicht förderfähig.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.