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BeschlossenGemeinde Neunkirchen · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Quartier Ludwigseck in Neunkirchen

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept legt Ziele und Maßnahmen für das Sport-, Freizeit- und Erholungsquartier Ludwigseck fest. Als Hauptmaßnahme wurde die Ertüchtigung des Familienbades Freier Grund vorgestellt, die Umsetzung ist nicht unmittelbar freigegeben und bedarf erneuter Ratsbeschlüsse.

Nächster Schritt

ISEK über die Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung weiterleiten, innerhalb von zwei Jahren konkretisieren

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Das Teil-ISEK 2 umfasst Entwicklungsziele und Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung des Sport-, Freizeit- und Erholungsquartiers Ludwigseck im Ortsteil Salchendorf. Es soll innerhalb von zwei Jahren konkretisiert werden.
Ertüchtigung des Familienbades Freier Grund
Die Ertüchtigung des Familienbades Freier Grund wurde als Hauptmaßnahme vorgestellt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. ISEK konkretisierenals Nächstesinnerhalb von zwei Jahren
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Das ISEK soll über die Bezirksregierung Arnsberg an das zuständige Ministerium mit der Bitte um Genehmigung weitergeleitet werden. Umsetzung und Fördermittelanträge stehen unter dem Vorbehalt erneuter Ratsbeschlüsse.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Quartier Ludwigseck im Ortsteil Salchendorf soll auf Grundlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts entwickelt werden. Das ISEK wurde als strategische Grundlage beschlossen, mit dem Beschluss werden noch keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat beschloss das Teil-ISEK 2 „Sport-, Freizeit- und Erholungsquartier Ludwigseck“ in der vorliegenden Fassung und erkannte die Entwicklungsziele und Maßnahmen als strategische Grundlage an. Weiterleitung zur Genehmigung und schrittweise Umsetzung wurden beauftragt, Umsetzung und Fördermittelanträge stehen unter dem Vorbehalt erneuter Ratsbeschlüsse. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Noch offen

  • Die Genehmigung des zuständigen Ministeriums steht aus.
  • Die Maßnahmenumsetzung und Fördermittelanträge bedürfen erneuter Ratsbeschlüsse.
  • Das ISEK soll innerhalb von zwei Jahren konkretisiert werden.
  • Bei Maßnahmenanträgen Dritter, zum Beispiel von Vereinen, muss deren Eigenfinanzierung gesichert und nachgewiesen sein.

Ort der Leistung

Neunkirchen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Neunkirchen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Förderung
Erforderliche Fördermittelanträge sollen gestellt werden
Finanzierung
Die Umsetzung soll entsprechend der priorisierten Umsetzungshorizonte und der jeweiligen Haushaltsituation erfolgen. Erforderliche Fördermittelanträge sollen gestellt werden. Maßnahmen, die Dritte, zum Beispiel Vereine, beantragen, setzen eine gesicherte und nachgewiesene Eigenfinanzierung voraus.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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