Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Machbarkeitsstudie
- Die Studie soll Lösungsansätze für den Außenbereich in unterschiedlichen Dimensionen bewerten und die vorhandene Anlagentechnik am Bad Ransberg betrachten. Sie soll prüfen, ob der Außenbereich über das Hallenbad mit vorhandenen Umkleide- und Duschkapazitäten erschlossen werden kann, und ein wirtschaftlich tragfähiges, zukunftsorientiertes und klimagerechtes Betriebskonzept mit Anlagentechnik berücksichtigen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Prüfung einer möglichen Kooperation mit der NEW beauftragt (erledigt)21.09.2026
- Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses über die Veranlassung der Studieals Nächstes09.11.2026
- Grundsätzliche Zustimmung des NEW-Aufsichtsrats zur Kostenübernahme10.12.2026
Vergabeverfahren
Die NEW soll die Studie bei einem auf den Bau von Bädern spezialisierten Planungsbüro in Auftrag geben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am 21.09.2026 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, mit der NEW eine mögliche Kooperation zur Errichtung und Entwicklung von Außenanlagen am Bad Ransberg zu prüfen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses steht am 09.11.2026 aus.
- Die Kostenübernahme durch die NEW hängt von der grundsätzlichen Zustimmung ihres Aufsichtsrats am 10.12.2026 ab.
- Die Kämmerei schätzt eine direkte oder indirekte städtische Kostenbeteiligung unter den erwarteten haushaltsrechtlichen Bedingungen als nicht darstellbar ein.
Ort der Leistung
Viersen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Viersen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Machbarkeitsstudiemaximal, netto | 60.000 € |
|---|---|
| Auswirkung auf den städtischen Haushaltsausgleich bei 60.000 € Studienkostenrund, negativ | 36.900 € |
- Finanzierung
- Die NEW soll die Kosten übernehmen, vorbehaltlich der grundsätzlichen Zustimmung ihres Aufsichtsrats am 10.12.2026.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.