Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Dachsanierung
- Sanierung der Dächer der Sporthallen im Stadtteil Vorst. Mengen und Flächen nennt die Übersicht nicht.
- Photovoltaikanlage
- Die Planung wird um die Installation einer Photovoltaikanlage ergänzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Übersicht zur Umsetzung früherer Beschlüsse steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen, Gebäude und Liegenschaftenals Nächstes03.11.2026
- Erneute, angepasste Antragstellung im Förderprogrammdanach
- Überarbeitung der Leistungsverzeichnisse und Ergänzung der Planung um Photovoltaikdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Sporthallen im Stadtteil Vorst ist eine Dachsanierung geplant. Die Stadt hat die Maßnahme für die Haushaltsplanung 2026 und die Folgejahre angemeldet.
Die Sanierung war als Projektskizze im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten angemeldet. Der Förderantrag wurde im Frühjahr abgelehnt, weil die Nachfrage sehr hoch war.
Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 2 (Vorplanung), teilweise in Phase 3 (Entwurfsplanung). Die bisherigen Leistungsverzeichnisse müssen überarbeitet werden. Wegen geänderter gesetzlicher Anforderungen wird die Planung um eine Photovoltaikanlage ergänzt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die erneute Antragstellung ist vorgesehen, die Bewilligung bleibt ungewiss
- Ein konkreter Zeitraum für die bauliche Umsetzung steht nicht fest
Ort der Leistung
Tönisvorst, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Tönisvorst, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
| Dachsanierung der Sporthallen in Vorst, veranschlagte Gesamtkosten einschließlich BaunebenkostenStand 23.10.2026 | 2.274.099 € |
|---|
- Förderung
- Angestrebt sind 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, Bewilligung ungewiss
- Finanzierung
- Die Maßnahme ist für die Haushaltsplanung 2026 und die Folgejahre angemeldet. Nach dem Eintrag vom 03.02.2026 standen die Mittel unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2026 und der Fördermittelzusage des Bundes. Angestrebt ist eine Förderung von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.