Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau
- Die Püttstraße im Ortsteil Oberkrüchten soll niveaugleich und verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise ausgebaut werden. Vorgesehen sind Straßenbegleitgrün und Stellplatzflächen.
- Entwässerung
- Die Sanierung des Abwasserkanals ist vorgesehen.
- Straßenbeleuchtung
- Die Straßenbeleuchtung soll erneuert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Rat sagte den Eigenanteil vorbehaltlich der beantragten Fördermittel verbindlich zu. (erledigt)24. März 2026
- Beratung im Ausschuss für Bauen, Klima und Umwelt.als Nächstes3. November 2026
- Beratung im Rat der Gemeinde Niederkrüchten.15. Dezember 2026
- Umgestaltung der Püttstraße vorgesehen.2027
- Frist zur Beantragung der Erstattung nicht mehr erhebbarer Beiträge.31. August 2030
Vergabeverfahren
Ausbaubeschluss als Voraussetzung für die Umsetzung und einen künftigen Antrag auf Erstattung nicht mehr erhebbarer Beiträge.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat sagte am 24. März 2026 den Eigenanteil vorbehaltlich der beantragten Fördermittel verbindlich zu. Grundlage ist das am 1. April 2025 beschlossene Straßen- und Wegekonzept, in dem die Umgestaltung für 2027 vorgesehen ist.
Wegen geringer Straßenbreiten und fehlender Möglichkeit für einen Gehweg ist ein verkehrsberuhigter Bereich geplant.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist der niveaugleiche, verkehrsberuhigte Ausbau der Püttstraße als gepflasterte Mischverkehrsfläche mit Begleitgrün, Stellplätzen und erneuerter Beleuchtung.
Noch offen
- Der Ausbaubeschluss steht noch aus.
- Die Planung soll nach erfolgtem Ausbaubeschluss in einer Anliegerinformationsveranstaltung vorgestellt werden.
- Die Erstattung nicht mehr erhebbarer Beiträge ist spätestens bis zum 31. August 2030 zu beantragen.
Ort der Leistung
Niederkrüchten, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Niederkrüchten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ausbaukosten einschließlich Planung und sonstiger Baunebenkostenca. | 1.010.000 € |
|---|---|
| Sanierung des Abwasserkanalsca., prognostiziert | 500.000 € |
| Kommunaler Straßenbauanteilca., 20 v. H. | 203.000 € |
| Zuwendungsfähige Ausgaben laut Förderbescheid | 180.644 € |
| Fördersumme | 117.419 € |
| Eigenanteil der Gemeinde für die Straßenbaumaßnahme | 63.225 € |
- Förderung
- Förderbescheid: 117.418,66 Euro, Erstattung nicht mehr erhebbarer Beiträge spätestens bis 31. August 2030 zu beantragen.
- Finanzierung
- Landesförderung grundsätzlich 65 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 250.000 Euro. Der kommunale Eigenanteil ist aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren, laut Vorlage stehen Mittel zur Verfügung. Sachkonto/PSP-Element bzw. Kostenstelle 7000401.700/1.100.12.01.01.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.