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Wohnquartier Lichtenberg und Seilerwall in Viersen

Der Umzug einer Druckerei- und Verpackungsfirma schafft die Möglichkeit, auf rund 11.000 m² ein innenstadtnahes Wohnquartier mit 105 Wohneinheiten zu entwickeln. Der Ausschuss soll am 05.11.2026 über die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung entscheiden, ein Ergebnis liegt nicht vor.

Nächster Schritt

Entscheidung über die öffentliche Auslegung am 05.11.2026, anschließend öffentliche Auslegung für einen Monat und

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohnquartier, Neubau und Stellplätze
Auf dem rund 11.000 m² großen Plangebiet ist ein Allgemeines Wohngebiet mit 105 Wohneinheiten vorgesehen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll ein geschlossener Neubaukörper mit IV-Geschossigkeit entstehen, der zusammen mit der geschützten Bestandsbebauung zwei gemeinschaftlich nutzbare Innenhöfe bildet. Für die Wohnnutzung sind 84 Stellplätze vorgesehen, unterzubringen in einer oberirdischen Quartiersgarage oder alternativ in einer Tiefgarage.
Umbau denkmalgeschützter Gebäude und Rückbau
Die denkmalgeschützte Sheddachhalle am Seilerwall und das Verwaltungsgebäude an der Ecke Lichtenberg und Seilerwall sollen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Für die Sheddachhalle ist alternativ eine Umnutzung zur Quartiersgarage möglich. Die übrige Baumasse, insbesondere großflächige Hallen, soll zurückgebaut werden. Die straßenseitige Bausubstanz bleibt erhalten, eine mögliche Aufstockung ist um ca. 4 m zurückgesetzt.
Freiraum- und Dachbegrünung
Vorgesehen sind der Erhalt und die Begrünung der Innenhöfe sowie der Erhalt des Ahorns im Süden. Flachdächer sind dauerhaft extensiv zu begrünen, mit mindestens 10 cm Magersubstratauflage, nicht überbaute Tiefgaragendecken sind intensiv zu begrünen, mit mindestens 35 cm Drän-, Filter- und Vegetationstragschicht.
Artenschutz und Bodensanierung
An vorhandenen oder neu gestalteten Gebäudefassaden sind 10 Fledermaus-Fassadenkästen aus Holzbeton anzubringen. In künftig unversiegelten Außenanlagen ist Bodenaustausch oder eine Bodenüberdeckung mit sauberem Bodenmaterial vorzunehmen, die durchwurzelbare Bodenschicht muss mindestens 60 cm stark sein.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)11.10.2021 bis einschließlich 29.10.2021
  2. Entscheidung über die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligungals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Vorgesehen sind öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Umzug einer Druckerei- und Verpackungsfirma in das Gewerbegebiet Peschfeld eröffnet die Chance, die historischen Verwaltungs- und Produktionsgebäude für ein innenstadtnahes Wohnquartier zu nutzen. Das Plangebiet umfasst ca. 11.000 m² südlich des Hauptgeschäftszentrums Viersen am Kreuzungsbereich Lichtenberg, Am Kloster und Seilerwall, Teile der Bausubstanz stehen unter Denkmalschutz.

Das Nutzungskonzept wurde geändert: Die gewerbliche Nutzung entfällt, die Zahl der geplanten Wohneinheiten sank von 115 auf 105. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 11.10.2021 bis einschließlich 29.10.2021 statt, vier Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen ein. Der Bebauungsplan liegt als Entwurf mit Bearbeitungsstand Oktober 2026 vor.

Das Plangebiet ist als Altstandort „ehemalige Druckerei und Verpackungsfirma“ eingetragen. Bei baulichen Eingriffen ist der Kreis Viersen als Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen, Abbruch- oder Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 15. August bis 31. Oktober beginnen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss soll den Bericht über die frühzeitige Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung beschließen.

Noch offen

  • Entscheidung über die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung am 05.11.2026
  • Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für einen Monat und parallele Behördenbeteiligung
  • Platzwahl und Montage der 10 Fledermaus-Fassadenkästen sind vor Baubeginn mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen, nach Installation ist ein Nachweis zu erbringen
  • Die westliche Plangebietsgrenze soll wegen möglicher Wasserhöhen bis zu 1,0 m bei extremem Starkregen baulich geschützt werden

Ort der Leistung

Viersen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Viersen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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