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Frühe PlanungStadt Viersen · Planung & Beratung, Bau & Handwerk, Bau & Garten · Sitzung am

Wohnraum und Schulsport am Löh in Viersen

Der Bebauungsplan Nr. 101-6 soll am Konrad-Adenauer-Ring und Löh zusätzlichen Wohnraum sowie neu geordnete Schulsportflächen ermöglichen. Die Planung ist frühzeitig, über den erneuten Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung wird am 05.11.2026 beraten und entschieden.

Nächster Schritt

Beratung und Entscheidung am 05.11.2026, danach Überarbeitung des Konzepts und frühzeitige Beteiligung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Schulsportflächen
Die bestehende Schulsportfläche soll teilweise zurückgebaut und neu überplant werden. Geplant sind unter anderem eine 75 m Laufbahn, Kugelstoßen, Weitsprung, Flächen für Fußball und Basketball sowie eine Sandspielfläche für Beachvolleyball oder Beachhandball.
Wohngebäude und Gemeinschaftshaus
Vorgesehen sind sieben Mehrfamilienhäuser in Hufeisenform und ein multifunktional nutzbares Gemeinschaftshaus. Geplant sind barrierefreie und altersgerechte Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsgrößen und Wohnbedarfe, im Gemeinschaftshaus könnten Cafeteria, Arztpraxen, Tagespflege, Serviceeinrichtungen und gegebenenfalls Wohnungen vorgesehen werden.
Erschließung und Stellplätze
Die Erschließung soll hauptsächlich über eine Stichstraße vom Konrad-Adenauer-Ring erfolgen, das Gebiet soll vorrangig autofrei bleiben. An den Einfahrten ist eine Stellplatzanlage mit insgesamt ca. 20 Pkw-Stellplätzen angedacht.
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha im Stadtteil Viersen, westlich des Stadtteils Alt-Viersen. Es wird im Osten vom Schlehdornweg, im Südosten vom Rotdornweg und im Südwesten vom Konrad-Adenauer-Ring begrenzt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung und -planungals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 101-3 aus dem Jahr 1975 setzt Gemeinbedarf für Schulgebäude und Sportanlagen fest. Ein Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung waren 2014 beschlossen, das Verfahren aber nicht fortgeführt worden.

Am 08.09.2025 wurden Aufhebung und erneute Aufstellung mit geändertem Geltungsbereich beschlossen, die Bekanntmachung erfolgte am 11.12.2025. Die aktuelle Vorlage schlägt eine zusätzliche Erweiterung um ca. 38 m² auf einem Teil des Flurstücks 117 vor, damit die erforderliche Laufbahnlänge realisiert werden kann.

Die Planung befindet sich in einer frühen Phase. Der Bebauungsplan soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB erstellt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses, die erneute Aufstellung mit angepasstem Geltungsbereich und die frühzeitige Beteiligung.

Noch offen

  • Nach der Beschlussfassung soll das städtebauliche Konzept auf Grundlage noch ausstehender Abstimmungen überarbeitet und anschließend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
  • Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans soll nach Rechtskraft des Bebauungsplans durch Berichtigung erfolgen.
  • Die Niederschlagswasserentsorgung soll im weiteren Bebauungsplanverfahren über ein Entwässerungskonzept geplant und abschließend geklärt werden.
  • Die konkrete Beurteilung der Auswirkungen erfolgt im weiteren Bebauungsplanverfahren.

Ort der Leistung

Viersen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Viersen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten für Bauleitplanverfahren einschließlich erforderlicher Gutachten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie öffentliche Erschließungsflächen werden mit dem Erschließungsträger im städtebaulichen beziehungsweise Erschließungsvertrag geregelt. Die GMG als Erschließungsträger und die Stadt Viersen schließen den Vertrag zur Umsetzung der Maßnahmen und Übernahme von Kosten und sonstigen Aufwendungen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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