Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Sonnenschutz an städtischen Einrichtungen
- Städtische Kitas, OGS und OEfK sollen mit unterschiedlichen technischen Beschattungssystemen ausgestattet werden. Die UV-Belastung soll auf mindestens 50 % sinken.
- Sonnensegel, Markisen und Baumpflanzungen
- Die Maßnahmen umfassen Sonnensegel und Markisen. Natürlicher Sonnenschutz kommt durch Baumpflanzungen dazu.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Antrag im Aufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ eingereicht (erledigt)29.01.2026
- Das Vorhaben wurde als förderfähig anerkannt (erledigt)23.06.2026
- Der Ausschuss für Bauen nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis (erledigt)05.10.2026
- Frist für den detaillierten und prüffähigen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorfals Nächstes18.11.2026
- Letzter Termin für Mittelabrufe bei der zwischengeschalteten Stelle, sofern Mittel verfügbar sind30.09.2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Moers hat zum 29.01.2026 fristgerecht einen Antrag für UV- und Sonnenschutz in städtischen Kitas, OGS und OEfK eingereicht. Es geht um den Aufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“.
Mit Schreiben vom 23.06.2026 wurde das Vorhaben als förderfähig anerkannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf verlangt nun bis zum 18.11.2026 einen detaillierten und prüffähigen Förderantrag. Die Termin- und Kostenplanung werden aktualisiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Kosten nennt die Vorlage nicht, die Kostenplanung wird aktualisiert.
- Der detaillierte Förderantrag muss noch eingereicht werden. Eine Bewilligung nennt das Dokument nicht.
- Wann und wie die Arbeiten vergeben werden, nennt das Dokument nicht.
Ort der Leistung
Moers, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Moers, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
- Förderung
- Programm fördert grundsätzlich bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Finanzierung
- Das Programm fördert Vorhaben je nach Notwendigkeit der Förderung grundsätzlich mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittelabrufe sind nur möglich, solange Mittel verfügbar sind.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.