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BeschlossenStadt Voerde · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Regenklärbecken Friedhofstraße in Voerde

Die Stadt Voerde will an der Friedhofstraße ein Regenklärbecken bauen. Der Kostenanschlag nennt Baukosten von 1.166.206,66 €, rund 53 % mehr als in der früheren Kostenberechnung. Der Stadtrat sollte am 06.10.2026 dafür 250.000 € überplanmäßig bereitstellen. Danach kann die Ausschreibung erscheinen, Submission am 09.11.2026.

Kostenschätzung

1,26 Mio. €

Ausschreibung

Nach Bereitstellung der Mittel

Ausführung

Baubeginn frühestens Mitte Januar 2027, Abschluss Ende Juli 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Drucksache

Herstellung der Behandlungsanlage
An der Einleitungsstelle E5 „Friedhofstraße“ wird ein Regenklärbecken hergestellt. Der Kostenanschlag vom 21.08.2026 nennt 1.166.206,66 € Baukosten.
Schachtbauwerke, Sonderbauwerke und MSR-Technik
Der Verzicht auf den Erhalt der Gehölze kann den kostenintensiven Rohrvortrieb entfallen lassen. Zusammen mit Anpassungen an der Ausstattung der Schachtbauwerke und kleineren Änderungen an der MSR-Technik lassen sich rund 130.000 € einsparen. Bei den Sonderbauwerken sind Bestellzeiten zu beachten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Drucksache

  1. Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Bau des Regenklärbeckens (erledigt)20.06.2024
  2. Stadtrat hat die überplanmäßige Bereitstellung von 250.000 € auf der Tagesordnung (erledigt)06.10.2026
  3. Veröffentlichung der Ausschreibung nach der Mittelbereitstellungals Nächstesdanach
  4. Submission der Angebote09.11.2026
  5. Baubeginn, frühestens Mitte JanuarJanuar 2027
  6. Abschluss der Baumaßnahme, Ende Juli, sofern keine Verzögerungen auftretenJuli 2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bau- und Betriebsausschuss hat am 20.06.2024 den Bau eines Regenklärbeckens an der Einleitungsstelle E5 „Friedhofstraße“ beschlossen. Grundlage war die 5. Fortführung des Abwasserbeseitigungskonzepts. Die Untere Wasserbehörde erteilte am 14.10.2025 die nötige wasserbehördliche Genehmigung.

Für den Zuwendungsantrag nach dem Landesprogramm ZunA NRW rechnete eine Kostenberechnung vom 10.02.2026 mit Ausgaben von 758.521,28 € für die Herstellung der Behandlungsanlage. Der Bescheid über eine Zuwendung von 368.856,38 € wurde am 03.08.2026 erteilt.

Im April 2026 begann die Ausführungsplanung. Am 21.08.2026 legte das Ingenieurbüro einen bepreisten Kostenanschlag vor, nach dem mit Baukosten von 1.166.206,66 € zu rechnen ist. Die Ausgaben für die Herstellung steigen damit um 407.684,61 €. Rund 237.000 € gehen auf Leistungen zurück, die in der Kostenberechnung fehlten, 259.000 € auf größere Mengen wegen technischer Zwänge.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat sollte am 06.10.2026 die überplanmäßige Bereitstellung von 250.000 € für das Regenklärbecken Friedhofstraße beschließen.

Noch offen

  • Ob der Stadtrat die 250.000 € am 06.10.2026 bereitgestellt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Bis zur Auftragsvergabe verbleibt eine Restunschärfe im Kostenanschlag.

Ort der Leistung

Voerde, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Voerde, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Drucksache

Kosten laut Dokument
Mittelbedarf gesamtlaut Vorlage, brutto oder netto ist nicht angegeben1.260.000 €
Baukosten einschließlich 10 % Sicherheitspuffer1.140.000 €
Planungskosten105.000 €
Nebenleistungen (SiGeKo, Stromanschluss)15.000 €
Förderung
Zuwendung von 368.856,38 € aus ZunA NRW
Finanzierung
Die Haushaltsreste von 730.000 € nach Abzug der Obligos und der Haushaltsansatz 2026 von 280.000 € decken den Bedarf nicht ganz. Die restlichen 250.000 € sollen überplanmäßig bereitgestellt und über Mittel beim Projekt Ausbau Straße Bahnhofstraße gedeckt werden. Die Zuwendung von 368.856,38 € ist bewilligt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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