Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Klimaanpassungskonzept durch ein externes Planungsbüro
- Die Pflichtbestandteile sind Klimawirkungsanalyse, Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenkatalog. Mit breiter Akteursbeteiligung wird das Konzept teurer.
- Baustein Hitzeaktionsplanung
- Die Verwaltung schlägt vor, diesen Baustein in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Ein Hitzeaktionsplan legt kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung fest.
- Gesamtkonzept mit Klimaschutz
- Für das kommende Jahr ist die Evaluation und Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts vorgesehen. Es bietet sich an, Klimaschutz und Klimaanpassung in einem Gesamtkonzept zu erstellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage stand im Ausschuss für Stadtentwicklung zur Entscheidung an (erledigt)09.09.2026
- Novelle des Klimaanpassungsgesetzes NRW soll in Kraft tretenals Nächstes01.01.2027
- Haushaltsmittel für die Erstellung des Konzepts2027
- Verordnung des Landes erwartet, die alle Kommunen in NRW zu einem Klimaanpassungskonzept verpflichtet (Frühjahr 2027)2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Anlass sind Anträge aus dem Rat zu einem Hitzeaktionsplan, zu Nebelduschen und zum Wässern von Plätzen. Die Verwaltung schlägt vor, den Hitzeaktionsplan in das Klimaanpassungskonzept einzubinden. Ein Konzept hatte der Rat bereits am 08.03.2022 beschlossen. Der Beschluss wurde am 12.12.2023 aufgehoben, weil weitere Beratungen erst nach der Umsetzung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes auf Landesebene erfolgen sollen.
Die Novelle des Klimaanpassungsgesetzes NRW soll voraussichtlich im Herbst 2026 beschlossen werden und am 01.01.2027 in Kraft treten. Danach kann das Land die Kommunen per Verordnung zu einem Klimaanpassungskonzept verpflichten. Diese Verordnung wird für das Frühjahr 2027 erwartet.
Die Verwaltung hält die Pflichtbestandteile allein nicht für ausreichend, deshalb ist zusätzlich ein partizipativer Prozess angedacht. Für einen eigenständigen Hitzeaktionsplan sollten laut Vorlage zuerst die Auswertungen des Konzepts zur Hitzebetroffenheit abgewartet werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss sollte am 09.09.2026 entscheiden, die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans in die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts einzubinden. Über die Anschaffung einer temporären Wasserverneblungsanlage soll erst nach weiterer Beratung entschieden werden.
Noch offen
- Wann das Leistungsverzeichnis fertig ist und wann ausgeschrieben wird, nennt die Vorlage nicht.
- Ob Nebelduschen angeschafft werden, soll erst nach weiterer Beratung entschieden werden.
- Ohne Zusagen von Bund und Land zur Finanzierung sieht die Verwaltung die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen als schwierig.
Ort der Leistung
Wesel, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Wesel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Basis-Version des Konzepts durch ein externes Planungsbürogeschätzt, gesetzlich geforderte Basis-Version | 31.000 € |
|---|---|
| Konzept mit breit aufgestellter Akteursbeteiligungca., Alternative zur Basis-Version | 57.000 € |
| Eigenständiger Hitzeaktionsplanetwa, berechnet vom externen Planer, bei Integration ins Konzept deutlich geringer | 30.000 € |
- Finanzierung
- Für 2027 hat die Verwaltung 100.000 € für die Erstellung des Konzepts zum Haushalt angemeldet. Auch die zu erwartenden Konnexitätszahlungen von insgesamt 60.000 € sind angemeldet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.